Was ist ein Schuldschein - und wessen Schuld genau worauf wem gegenüber?

azur, Sonntag, 03.05.2015, 16:32 (vor 3566 Tagen) @ Beo212914 Views
bearbeitet von unbekannt, Sonntag, 03.05.2015, 16:36

Hallo Beo,

erkläre doch bitte, was ein Schuldschein ist.


Was meinst Du mit "Zettelgeld"? Zettelgeld heißt doch Fiat Money und
ist immer! ein Schuldschein des Emittenten
. Das ist auch der EURO.

Bekanntlich musse schuldschein eine Forderung gegen eine bestimmten Schuldner tragen, wie Du unten auch mit dem Tauschring geld zeigst.

Was für eine Schuld von wem geht aus einer Euronote hervor?

Was hasst Du genau an meinem Konzept auszusetzen? Nimm ein Zitat von mir
und schreibe deine Einwände. Dann kann ich sinnvoll antworten.

Allerdings könnte es da noch ein paar Fragen bei der Geldschöpfung

geben, auch zur Buchung des ZB Gelds bei der ZB.

Die ZB gewährt dem Finanzminister einen Überziehungskredit auf dem
Girokonto des Staates. Die Kreditlinie beträgt 50 % des BIP der letzten 12
Monate .. laufend neu berechnet
. Fertig ist der Kuchen. Das Kreditlimit
kommt per Bürgerrefendum in die Verfassung und kann nur per Referendum
geändert werden. Du wirst doch noch verstehen, was ein Überziehungskredit
ist, oder?
Der Staat gibt das Geld für Leistungen seiner Bediensteten und
Lieferanten aus und schuldet sowie liefert dafür eigene Leistungen, die er
sich ausschließlich damit bezahlen lässt
.

Ein Schuld ergibt sich aber nicht aus einem breiten Angebot (hier untechnisch: Angebote von Dingen, die angboten werden - so die von Dir gemeinte Palette von staatlichen Leistungen), die rechtlich erst bei Annahme zu einer Verpflichtung spiegelbildlich Forderung werden kann. Das wäre bestenfalls eine:
http://www.rechtswoerterbuch.de/recht/i/invitatio-ad-offerendum/
http://de.wikipedia.org/wiki/Aufforderung_zur_Abgabe_eines_Angebots

Ginge ein Übergang Schuldgeld --> Zettelgeld sanft, oder nur per big

bang?

Auch "mein Geldkonzept" ist selbstverständlich Schuldgeld, nämlich
Schuldschein des Staates.

Der Verpflichtete sei demnach der Staat, der eine Leistung schuldete.

Aber was für eine konkret?

Und wo kann man die einklagen?

Per öffentlich-rechtlicher Leistungsklage?
http://verwaltungsrecht-studium.de/verwaltungsprozessrecht/16-allgemeine-leistungsklage...
http://de.wikipedia.org/wiki/Leistungsklage#Allgemeine_Leistungsklage_im_Verwaltungsrecht

Allerdings sind viele dieser staatlichen Leistungen unbeziffert, wie etwa wenn auf Erteilung einer Studienzulassung geklagt wird.

Anders als bei Erteilung von z. B. Wohlgeld.

Aber eine Forderung muss ausreichen bestimmt sein: http://de.wikipedia.org/wiki/Essentialia_negotii , sonst gibt es keine solche Forderung.

Und hier sieht man, dass die Forderung konkretisiert ist:

Bei Deinem Tauschring: Wie kommen die Scheine in Umlauf? Sind das nicht

Schuldscheine der Art "Der Inhaber dieses Zettels bekommt 1 Arbeitsstunde
bei mir" etc.? Oder ist es an den Euro gebunden wie z.B. der Chiemgauer? -
das gilt nicht!

Jedes neue Mitglied bekommt einen zinslosen Überziehungskredit von bis zu
120 "Tauschpunkten" von der ZB des TR auf seinem persönlichen Girokonto.
Dies ist der Anfangskredit oder "Kopfgeld" (vgl. Währungsreform in 1948).
Damit kann Jeder bei den Anderen einkaufen gehen.
Jede Arbeitsstunde kostet 6 TP. Sonstige materielle Auslagen in Euro (z.B.
für Tapeten, Ersatzteile, Blumentöpfe, Lebensmittel etc.) müssen auch in
Euro beglichen werden, sofern vom Leistungsgeber gewünscht.

Da gibt es ein (ausreichend konkrtisierte) Forderung, die übertragen werden kann.

Auf dem Wege der Abtretung.

Bei einem Geldschein gibt es so eine Forderung nicht.

Wer mit dem gesetzlichen Zahlungsmittel zahlt, ob Steuern, Gebühren oder eine sonstige Zahl- bzw. Geldschuld, der befreit sich von seiner Schuld.

Ein Geldschein ohne EM-Bindung ist kein Schuldschein. Es gibt kein entsprechende Forderung gegen jemanden oder eine hinreichend bestimmte Schuld eines anderen gegenüber dem Eigner des Geldscheins.

Das ist ein Schuldschein: http://de.wikipedia.org/wiki/Schuldschein
http://www.wallstreet-online.de/ratgeber/finanzen-steuern-versicherung/schulden/einen-s...
http://www.recht-finanzen.de/faq/3833-kostenfreies-muster-fuer-schuldschein

Viele freundliche Grüße

azur


PS: um die Problematik mit Begriffen sollte man wissen - nur weil es passend klingt, muss es noch lange nicht passend sein: http://de.wikipedia.org/wiki/Volksetymologie

--
ENJOY WEALTH
(Groß-Leucht-Reklame am Gebäude Lehmann-Brothers/NY)

Meide das Destruktive - suche das Konstruktive.


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung

Wandere aus, solange es noch geht.