Definitionen, Rechthaben & Leben lassen ..

Beo2, NRW Witten, Dienstag, 14.04.2015, 20:01 (vor 3585 Tagen) @ azur13689 Views
bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 14.04.2015, 20:08

Hallöchen azur!

Jein, denn Steuereinnahmen sind Geldscheine und damit nur Schuldscheine der ZB.

Nein, denn Geldscheine sind keine Schuldscheine. Niemand ist daraus verpflichtet oder berechtigt. Sieh nach was ein Schuldschein ist, und dann was ein Geld ist. Das sind zwei verschiedenen Dinge!
http://de.wikipedia.org/wiki/Schuldschein

Jein. Es gibt verschiedene Arten von Schuldscheinen. GELD ist eine Unterkategorie für sich. Darunter gibt es eben solche, wie Du sie kennst, und solche, die ich meine. "Schuldschein" ist ein Oberbegriff mit unterschiedlichen, fachspezifischen Definitionen.
Gleichlautende Begriffe haben etwas abweichende Bedeutungen oder Definitionen, je nach fachlichem Kontext, in dem sie gerade benutzt werden. Um der zügigen Verständigung willen sind in interdisziplinären Diskussionen oft gewisse Abstimmungsprozesse und geistige Flexibilität not'wendig. Es kann doch nicht jeder Mensch z.B. ein Jurist sein!

So versteht mensch unter dem Begriff Schuld mitunter etwas Verschiedenes, je nachdem, ob man volkswirtschaftliche Theorie, juristische Paragraphen oder Moraltheologie diskutiert. So ist es auch mit Begriffen wie Kredit, Tasse, Fahrzeug und anderen. Es sind Oberbegriffe mit diskreten Teilmengen, je nach fachlichem Kontext.
Kannst Du das nachvollziehen, oder musst Du immer ganz für dich allein das Rechthaben beanspruchen? Warum denn diese Verspanntheit? Wie soll mensch mit Dir eine interdisziplinäre Diskussion führen? Das scheint unmöglich zu sein.

Es ist klar festgelegt, dass Geld vom Recht her Geld nur einem Inhaberwertpapier gleich gestellt wird, mithin keines ist.
http://de.wikipedia.org/wiki/Inhaberpapier#Arten

Das ist sicher kein Zufall, dass hier von "Gleichstellung" die Rede ist, sondern es will uns wohl etwas be'deuten.

Der Grund ist, dass ein Geldschein, wenn es keine EM-Deckung gibt, eben keine Forderung, also keine Schuld also kein Recht also keinen Anspruch verbriefen kann. Welchen denn auch? Aus einem Geldschein ist weder der Eigentümer der Geldnote, noch die ZB zu einer Leistung verpflichtet, noch zu einer Forderung berechtigt. Was soll denn die ZB aus dem Geldschein heraus fordern? Und von wem?

Allein aus dem Faktum, dass sowohl die ZB als auch die GBanken die von ihnen emittierten Zahlungsmittel passiv bilanzieren (müssen), kannst Du ganz gelassen schlussfolgern, dass es sich um Schulden bzw. Verbindlichkeiten der Banken handelt. Diese gehören eben nicht dem Eigenkapital der Gesellschafter an, sondern den Gläubigern. Der Materialwert der Zahlungsmittel ist ja auch gleich Null; es sind Dokumente.

Falls Du einen positiven Girokonto-Stand hast, so schuldet Dir deine Hausbank:

__ 1) die uneingeschränkte Rück-/Freigabe deiner Kreditsicherheit, falls Du dort Kredit aufgenommen hast, und/oder
__ 2) das ZBGeld der BuBa (auch Bargeld), damit Du beliebige Dritte bezahlen kannst.
__ 3) Falls die Bank weder das 1) noch das 2) leisten kann, ist sie insolvent und Du kannst sie in ihre Aktiva pfänden lassen.

Falls Du ZBGeld der BuBa dein Eigen nennst, so schuldet Dir die BuBa:

__ 1) die uneingeschränkte Rück-/Freigabe deiner Kreditsicherheit, falls Du dort Kredit aufgenommen hast, und/oder
__ 2) die Bezahlung beliebiger Dritter in deinem Auftrag, falls Du dort ein Girokonto hast. Und weiter:
__ 3) die Übereignung ihrer Aktiva gegen dieses von ihr emittierte ZBGeld (evtl. vermittelt durch deine Hausbank in deinem Auftrag), falls sie gerade welche zum Verkauf anbietet (was sie ja sehr häufig tut) und Du andere Kaufinteressenten überbietest.
__ 4) Pfänden lassen kannst Du BuBa nicht, da der Staat sich grundsätzlich und aus gutem Grund nicht pfänden lässt. Dessen Schulden (und die der BuBa) bleiben aber trotzdem unbestritten.

Natürlich gehen die ZB und andere Banken ständig Schuldverhältnisse ein. Aber die Ausgabe von Geldnoten der Notenbank ist keine Erstellung von Schuldscheinen.
Was Schuldscheine sind, ist fest und unmissverständlich definiert. Geldscheine ohne EM-Bindung sind das eben nicht.

Das mag so in deiner Paragraphenwelt sein, trifft jedoch nicht auf den facheigenen! Begriff in der VWL, wo mensch sich darüber auch nicht immer einig ist.

Lerne doch bitte leben und leben lassen. Es gibt manchmal eben mehrere Wahrheiten nebeneinander, die sich zu widersprechen scheinen. Okay?

Mit Gruß, Beo2


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung

Wandere aus, solange es noch geht.