Oh Mann: Vermögen = Hirngespinst
Hi,
Ein Sache mit
der man etwas fordert ist doch nicht gleich zu fordernden Sache. Forderung
ungleich Gefordertes.
Um Deine Konfusion endlich mal zu beenden, und damit Du (nicht nur) dem armen Liated nicht weiter permanent auf den Senkel gehst:
Das "Geforderte" ist keine materielle Sache, sondern ein immaterieller Vermögenswert.
Dazu aus einem Standardlehrbuch des Schuldrechts:
"Unter den möglichen Leistungsgegenständen nimmt der Leistungsgegenstand Geld eine besondere Stelle ein. Nur scheinbar handelt es sich bei der Geldschuld um ei-ne Sachschuld. Denn die Übergabe und Übereignung bestimmter Sachen, von Geldscheinen oder Münzen, ist nur das Mittel – und nicht das einzige – dazu, dem Gläubiger das zu verschaffen, worauf sein eigentliches Interesse geht, nämlich den in ihnen verkörperten Geldwert. (…)
Daraus, dass nur die vom Staate (oder einer dazu staatlich ermächtigten Notenbank) in den Verkehr gebrachten Geldzeichen gesetzliche Zahlungsmittel sind, wird häufig gefolgert, dass sie allein Geld im rechtlichen Sinne seien. Indessen kann der Begriff des Geldes, auch im rechtlichen Sinne, nur aus seiner Funktion als allgemeines Tauschmittel, als Träger von Kaufkraft, abgeleitet werden. Was als Träger von Kaufkraft, als allgemeines Zahlungsmittel funktioniert und praktisch auch von der Rechtsordnung als solches zugelassen wird, hat damit auch für die Rechtswissenschaft die Qualität von Geld. Daher muss in der heutigen Wirtschaftsordnung auch das sog. Buchgeld als Geld anerkannt werden. Buchgeld sind nicht in einem Wertpapier verkörperte Forderungen an ein Kreditinstitut – sog. Guthaben – , über die der Inhaber zu Zahlungszwecken jederzeit verfügen kann.
Bei der heutigen Verbreitung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs und angesichts des hohen Grades von Sicherheit, den solche Forderungen gewähren – der Fall der Zahlungsunfähigkeit eines großen Kreditinstituts ist jedenfalls in Zeiten normalen Funktionierens der Wirtschaft äußerst selten – kann der Inhaber sein Guthaben genauso für Zahlungen verwenden und damit jederzeit in beliebige Güter oder Leistungen umsetzen, wie der Inhaber von Geldzeichen. Zwar nicht aufgrund einer gesetzlichen Anordnung – diese bezieht sich nur auf die mit staatlicher Billigung ausgegebenen Geldzeichen – , wohl aber aufgrund des ihm erkennbar gemachten Einverständnisses des Konteninhabers. Mit dieser Art der Tilgung kann der Schuldner mittels einer „Umschreibung“ des entsprechenden Betrages auf ein Konto des Gläubigers zahlen. Geht man von der Funktion des Geldes aus und beschränkt man seine Erschei-nungsweisen nicht auf die Geldzeichen, die gesetzliche Zahlungsmittel im Sinne eines Annahme-zwanges sind – wofür ich keine Notwendigkeit einsehe – , dann erleichtert es das Verständnis der Vorgänge ungemein, wenn man anerkennt, dass Geld auch im rechtlichen Sinne neben den Geldzei-chen, dem „Sachgeld“, heute auch solche Forderungen sind, deren wirtschaftliche Zweckbestimmung die des Geldes ist.“ ((Karl Larenz: Lehrbuch des Schuldrechts, München 1987, S. 164f.)
Fazit:
„Wer eine bestimmte Summe Geldes schuldet, hat dem Gläubiger die Verfügungsmöglichkeit über den durch den Nennbetrag der Schuld ausgedrückten unkörperlichen Vermögenswert zu verschaffen.“ (Larenz, a.a.O., S. 165).
Sachen und Dokumente = materiell. Vermögen und Rechtsbeziehungen = immateriell.
"Objektiver Geist":
"Die Sache als körperlicher Gegenstand gehört der Seinsschicht der sinnlich wahrnehmbaren Dinge, des physisch im Raum Daseienden an, die Forderung dagegen, ebenso wie das Eigentum (und der Vermögenswert, PE), schon der Seinsschicht des objektiven Geistes, nämlich des rechtlich Geltenden. Jede Verfügung im Rechtssinn zielt auf eine Veränderung in der Welt des rechtlich geltenden ab. Verfügt wird stets nur über ein Recht (oder ein Rechtsverhältnis), daher streng genommen auch nicht über die Sache, sondern über das Eigentum an ihr.“ (Larenz, a.a.O., S. 573)
Larenz, der olle Kantianer, hat es immerhin halbwegs begriffen - wenn er auch nicht zu der zentralen Einsicht kommt, um die sich alle Ökonomie dreht und die sämtliche existierenden "Werttheorien" nicht raffen:
"Vermögen" hat mit der physischen Realität nichts zu tun, es gehört zur "Seinsschicht des objektiven Geistes" - es ist eine soziale Konstruktion, ein "soziales Gedankending" (das nur in den Köpfen und Bilanzen der Rechtspersonen existiert, aber KEINE physische Eigenschaft der Sachen (Waren, Leistungen, Dokumente etc.) ist, sondern diesen von den Rechtssubjekten zur ZUGESCHRIEBEN wird.
Vermögenswerte sind quasi in Bilanzen festgeschriebene Halluzinationen - sozusagen der Spleen oder die fixe Idee der abendländischen Zivilisation.
Obelix würde sich an die Stirn tippen und sagen: die spinnen, die Römer.
Und Recht hätte er:
Vermögenswerte sind das, was unsere Zivilisation ("Eigentum, Freiheit, Gleichheit, Markt") an der Waffel hat: ein von Philosophen, Juristen, Kaufleuten und Bankern geschaffenes Hirngespinst, an dem dann alle "Freien und Gleichen" ihr Tun ausrichten (müssen) wie an einem unsichtbaren Zwangssystem.
Aber natürlich für eine "ganz normale Sache" und "natürlich" für "eine Sache" hält - wie ja viele, die einen an der Waffel haben, glauben, alle anderen wären nicht ganz dicht ...
... ein Geisterfahrer!?!? Ach Quatsch, hunderte!
Einer, der es fast gerafft hätte - leider nur fast - meinte dazu mal:
"Derartige Formen bilden eben die Kategorien der bürgerlichen Ökonomie. Es sind gesellschaftlich gültige, also objektive Gedankenformen für die Produktionsverhältnisse dieser historisch bestimmten gesellschaftlichen Produktionsweise, der Warenproduktion. Aller Mystizismus der Warenwelt, all der Zauber und Spuk, welcher Arbeitsprodukte auf Grundlage der Warenproduktion umnebelt, verschwindet daher sofort, sobald wir zu andren Produktionsformen flüchten." (K. Marx: Der Fetischcharakter der Ware und ihr Geheimnis).