Und was soll das jetzt heißen? Der Eigentümer einer Banknote schuldet wem etwas? Daraus Niemandem!

azur, Sonntag, 12.04.2015, 21:49 (vor 3592 Tagen) @ Liated mi Lefuet14086 Views
bearbeitet von unbekannt, Sonntag, 12.04.2015, 21:53

Mamma mia LML,

was soll denn das heißen? Es ist und bleibt so, dass der Eigentümer der Banknote durch die Eigentümerschaft niemandem zu irgend etwas verpflichtet ist, und auch ihm ist dadurch niemand verpflichtet.

Es ist sein Geld, sein Zahlungsmittel, sein Schuldtilgungsmittel und punkt.

Das hatte ich auch geschrieben:

Geld verbrieft auch keine Schuld und keine Forderung.

Ein Eigentümer von Bargeld hat daraus weder eine Schuld noch eine
Forderung.

Wem gegenüber denn auch.


Wenden wir Deine „Erkenntnisse“ in der Praxis an:


Deswegen ist doch kein Eigentümer von Geld irgendwem dadurch berechtigt oder verpflichtet. Und nur er kann eine Schuld tragen, weil er ein Rechtssubjekt ist. Der Geldschein ist nur ein Rechtsobjekt und kann keine Rechte und Pflichten tragen. Das ist nur ein Ding. Also kann Geld auch keine Schuld sein, die ohnehin nur eine Beziehung zwischen mindestens 2 Personen sein kann. Aus dem Eigentum am Geld rührt kein Schuldverhältnis her.

Das man sich noch so sehr drehen und winden, so ist es.

Viele freundliche Grüße

azur

--
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(Groß-Leucht-Reklame am Gebäude Lehmann-Brothers/NY)

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