Formal (Wert des Geldes, erforderliche Neuverschuldung)
Der Wert des Geldes entsteht jetzt dadurch, dass die Menschen
(Steuerzahler) und Schuldner gezwungen sind, dieses Geld zum Termin zu
beschaffen, um es beim Finanzamt oder der Bank abzuliefern. Um dieses Geld
dort abliefern zu können, muss es ihnen jemand anderes überlassen und das
geschieht nur gegen entsprechende Leistung. Damit hat man ein Geld, das
einen Wert hat. Der Wert entsteht, weil die Kredit- und die Steuerschuldner
dafür arbeiten (müssen!). Dabei liegt die tatsächlich vom Schuldner zu
erbringende Leistung sogar deutlich über dem Kreditbetrag (also dem
angeblich wertlosen FIAT-Geld), weil Zinsen oder Steuern zusätzlich zur
Tilgung (die ja aus dem Netto erfolgt) abgeleistet werden müssen.
I)
Wert des Geldes = Gesamtgeldmenge im Verhältnis zu Gesamtleistungsmenge (Radio, Traktor, Arbeitskraft)
(Der Wert des Geldes bestimmt sich aus dem Verhältnis zwischen der gesamten Menge des Geldes im Verhältnis zu allen möglichen Leistungen, die man sich damit kaufen kann.)
Im zweiten Schritt (t+1):
II)
Erforderliche Neuverschuldung = Gesamtleistungsmenge - Gesamtgeldmenge
(Die erforderliche Neuverschuldung ergibt sich aus der Differenz der gesamten Menge des Geldes abzüglich der dadurch maximal zu verkonsumierenden Leistungen.)
III)
-> Zurück zu I)
Kann man das richtigerweise so sagen? Irgendwelche Einwände?