Deiner Darlegung entgegen steht der Wikipedia-Artikel
den Du selbst verlinkt hast.
Du mußt ihn allerdings unvoreingenommen lesen, verstehen und akzeptieren wollen.
Mehr Schuldschein geht gar nicht!
Sogar eigenhändig vom Schuldner unterschrieben sind sie - immer noch!
Da steht dann auch:
"Der Schuldschein gilt als Geldsurrogat und kann deshalb als Zahlungsmittel
weitergegeben werden; ein Annahmezwang besteht für dritte * Gläubiger nicht."
Aber da Du das alles ja gar nicht akzeptieren willst, schreibe ich dies auch nicht für Dich, sondern für die interessierte Leserschaft.
Beste Grüße
MausS
* Hervorhebung von mir.