Über allen Bilanzen ist Ruh´ - bald spürest Du es auch- den debit-kreditistischen Hauch:-)

Liated mi Lefuet, Montag, 13.04.2015, 19:01 (vor 3586 Tagen) @ Fussgänger13856 Views
bearbeitet von unbekannt, Montag, 13.04.2015, 19:27

Sali Fussgänger

Ganz offensichtlich ist das bei Bargeld, bei dem niemand beim Kauf Bar
gegen Ware auch nur entfernt an Schuld denkt.

Niemand?

Ich nicht. Ich denke immer an Schulden (und Guthaben). Sie umzingeln mich regelrecht;- )

Ernsthafter. Du hättest stattdessen m.E. wohl schreiben müssen: „(mir) nicht auffällt“. Beispiel: Du hast im Fisch-Restaurant gegessen. Die Bedienung bringt dir den Kassabeleg im Original (eine Kopie davon befindet sich auf der Kassarolle wegen der Belegspflicht). Du bist ab *jetzt* verschuldet, das Fischlokal verguthabt: Ein paar Minuten lang. Bis Du diese Rechnung begleichst, und den Kassabeleg als Quittung behalten darfst. Er beweist, Du bist aus der Schuld entlassen: Du und das Lokal seid quitt.

Und streng genommen gilt das auch beim Kauf mit Banküberweisungen
(z.B. beim Kauf gegen Rechnung), auch wenn dabei kurzfristig ein
Schuldverhältnis entsteht, wenn man z.B. ein Zahlungsziel von 30 Tagen
erhält und erst dann die Überweisung tätigt. Aber auch dabei wird
erst bei Überschreitung des Zahlungsziel von einer Schuld
gesprochen
, ….. (von mir unterstrichen markiert)

Ja, m.E. allenfalls im Elfenbeinturm. Aber nicht in der Praxis: Der Lieferant von Aldi bucht anhand der Faktura-Kopie spätestens nach einen Tag, nachdem sie erstellt und verschickt worden ist. Aldi die Original-Faktura bei Rechnungs-Einfang (oder spätestens am nächsten Tag). Sogen. Forderungen bzw. Verpflichtungen aus LL = Lieferungen und Leistungen, die eine Firma zwingend verbuchen und laufend per Saldo ausweisen muss und * w i l l *, um jederzeit u.a. ihre offenen Schulden und Guthaben (auch jene aus LL !) zu kennen (v.a. für sich selber), damit sie laufend ihre aktuelle finanzielle Lage einschätzen kann.

Schrieb schon Luca Pacioli vor über 500 Jahren dazu, Zitat aus dem Jahre 1494 : "..., dass man mit schöner Ordnung alle seine Geschäfte in gebührender Weise [in die Bücher der Fibu] einträgt, damit man in aller Kürze von jedem Kenntnis haben kann, sowohl von den Schulden als auch von den Guthaben, denn auf anderes erstreckt sich der Handel _n_i_c_h_t_..."

Quelle: Pacioli, Luca: 'Abhandlung über die Buchhaltung’ (1494)', Nach dem italienischen Original von 1494 ins Deutsche übersetzt. 2.Reprint,. Schaeffer Pöschel Verlag (1993) Seite 89:

Fazit: „Super“, dass man das nach 500 Jahren im DGF (und der VWL) immer wieder von Neuem erklären muss:-(


Freundlicher Gruß

Liated

PS:
Hinweis für stumme Mitleser. *Nur* Schulden und Guthben, die innert eines Tages entstehen und vergehen (siehe oben Fischrestaurant) dürfen juristische Personen weglassen und einen Geschäftsfall wie bspw. das o.e. Fischrestaurants direkt sogen „erfolgswirksam“ verbuchen: mit Kasse an Ertrag.


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