Der Wert rührt aus der erwarteten Akzeptanz
Hallo Morpheus,
danke.
Was macht das Geld wertvoll? Dass man es in verschiedener Weise verwenden kann.
Der Eigentümer der Banknoten kann daraus nichts verlangen oder fordern, außer, dass es als Zahlungsmittel akzeptiert wird, wobei er sich auf § 14 BBankG und europäischen Rechtsvorschriften berufen kann: http://www.gesetze-im-internet.de/bbankg/__14.html
Derjenige, der eine Geldschuld als Gläubiger eingeht, muss hoffen und wird erwarten, dass er dann mit dem empfangenen Geld (wiederum selbst) Geldschulden einlösen kann. Also, dass ein weiterer, ein Dritter das Zahlungsmittel akzeptiert. Würde das nicht so sein, und es gibt genug Beispiele für erschüttertes Vertrauen in Zahlungmittel oder rasanten Wertverlust, will das sonst so begehrte Geld keiner.
Geld wird als für den einzelnen Verwender wertvoll, weil es praktische Funktionen hat. Man kann größere Werte leichter transportieren (! . man denke an ausgeraubte Handlungsreisende und untergegangene Schiffe - wobei die eigentliche Hilfe die An- bzw. Überweisung ist) und wegschließen - vergleichbar mit einem Sack z. B. Goldmünzen. Also Wert bewahren.
Mit Geld lassen sich Preise beziffern, also Produkte vergleichbar machen (Aaufwendige Zwischenschritte, wie a muss erst b erwerben, um c zu bekommen, mit dem er d bekommt, was er eigentlich für a will, entfallen).
Mit Geld kann man bezahlen, so der Empfangende damit rechnen kann, dass er es wieder für andere Geschäfte (die zugleich immer Rechtsgeschäfte sind) verwenden kann, als Schuldner einer Geldforderung, z. B. beim Erwerb von Waren und Dienstleistungen. Und sich damit von Schuld befreien (auch wenn er Schadensersatz - auch bei Nichteinhaltung von Verträgen, wie z. B. Nichteinhaltung von Verpflichtungen zur Leistung von Waren oder Dienstleistungen; Strafen; Steuern zahlen muss).
Nur wenn diese Funktionen erfüllbar oder erwartbar sind, kann es für den Verwender einen Wert als Geld haben.
Historische, also nicht mehr geltende Zahlungsmittel haben diesen Wert eben nicht (unabhängig ob sie in Zeiten einer ZB oder ohne eine solche entstanden und galten).
Die Geltung, die (erwartbare) Akzeptanz, macht den wesentlichen Wert aus.
Interessant, was der BGH dazu sagt: dort eingangs http://de.wikipedia.org/wiki/Geld#Rechtliches_zum_Geld
Dem einzelnen Verwender wird es regelmässig recht gleich sein, was bei GB und ZB und Geldschöpfung passiert, solange das Geld Akzeptanz erfährt (auch beim Konvertieren), er es wie erwartet verwenden kann.
Wie diese Akzeptanz entsteht und gewährleistet wird, ist die vielleicht spannendere Frage. Aber darum geht es Dir ja.
Es besteht u. a. darin das Monopol zu sicheren, also Fälschungen auszuschließen. Aber das ist nur ein Teil der Lösung.
Sicher lässt sich dazu noch Etliches sagen.
Viele freundliche Grüße
azur
PS: die Eurobanknoten sind keine Inhaberwertpapiere. Es wäre schön, wenn von dieser geltenden Rechtsauffassung, die gut begründet ist, ausgegangen wird.
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