Das regelt das Recht und nicht Du

azur, Mittwoch, 15.04.2015, 12:41 (vor 3584 Tagen) @ MausS13457 Views

Eingedenkt Deines letzten Satzes kann man nur sagen: Bei den einen gibt es nicht mal Wissen, geschweige denn Verstehen.

Es ging darum was ein Schuldschein ist. Ein solcher ist klar definiert ein verbrieftes Recht im Sinne eines Anspruchs. Was ein Anspruch ist, ist im Gesetz in einer Legaldefinition, § 195 BGB.

Wenn nun Steuern geschuldet sind, dann hat man natürlich aus § 14 BBankG das Recht das dort definierte gesetzliche Zahlungsmittel zu verwenden. Das Recht rührt aber aus dem eben genannten §, und nicht aus dem Geldschein.

Dieses Recht ist eben auch ganz klar kein Anspruch, weil ein solcher nach dem Gesetz das Recht ist ein Tun oder Unterlassen zu fordern, im Sinne einer Leistung.

Wenn man eine Schuld beglichen hat, dann hat man ein Abwehrrecht, die sich Einreden und Einwendungen heißen, was Du vermutlich nicht weißt. Und diese sind eben keine Ansprüche. Mithin auch kein verbrieftes Recht. Und nur das wäre ein Schuldschein.

Noch mal: Man kann den anderne in Annahmeverzug setzen, aber nicht die Annahme von Geld fordern. Auch aus dem Annahmeverzug ergeben sich Abwehrrechte, die aber keine Ansprüche sind.

So ist das. Daran kann Dein Schreiben rein gar nichts ändern.

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ENJOY WEALTH
(Groß-Leucht-Reklame am Gebäude Lehmann-Brothers/NY)

Meide das Destruktive - suche das Konstruktive.


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