Du kannst ja nicht mal den ersten Satz lesen: eine bestimmte Schuld eines bestimmten Schuldners!
1.) Der erste Satz lautet dort: "Der Schuldschein ist eine die Verpflichtung des Schuldners bestätigende (feststellende) oder begründende (konstitutive) Urkunde."
Verpflichtung meint übrigens nicht nur Geldzahlung, sondern kann jede Leistung sein. Das nennt sich eben klar spiegelbildlich Forderung!
Dann steht dort: "Das Eigentum am Schuldschein steht dem jeweiligen Gläubiger zu (§ 952 Abs. 1 BGB)."
Jeweils heißt u. a., dass das übertragbar (und handelbar) ist. Siehe Abtretung.
Weiter heißt es dort: "Im Prozess erbringt der vom Schuldner eigenhändig unterschriebene Schuldschein vollen Beweis für die entsprechende Erklärung des Schuldners (§ 416 ZPO)"
Das ist eine Beweisreglung und hat nichts damit zu tun, dass ein Schuldschein immer eine Forderungen beinhalten muss. Ein Forderung über eine bestimmte Leistung gegen einen bestimmten Schuldner. Die von dem jeweiligen Gläubiger bzw. Inhaber des Schuldscheines geltend gemacht werden kann.
Ein Geldschein beinhalten keinen bestimmte Leistung und keinen bestimmten Schuldner! Ein Geldschein kann kein Schuldschein sein.
2.) Ein Schuldschein ist auch nicht nur ein Anerkenntnis, sondern eine abtretbare Forderung.
Es bedeutet vor allem, dass es als Anerkenntnis nicht tituliert werden muss, ehe man die Forderung bei Nichtleistung durchsetzt (nennt sich dann: ohne Einrede der Vorausklage).
3.) Und dann muss man eben die vielfach erwähnten Inhaberpapiere herbeinehmen, zumal wenn man es wirklich wissen will und wenn man nur halbwegs Ahnung hat.
Inhaberpapier sind auch die, von denen Geld abgegrenzt wird, aus den vielfach erläuterten Gründen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Inhaberpapier
"Inhaberpapier
Inhaberpapiere sind Wertpapiere, bei denen der jeweilige Inhaber des Wertpapiers das verbriefte Recht geltend machen kann. Im Gegensatz zu Orderpapieren und Rektapapieren enthalten die Inhaberpapiere nicht den Namen eines Begünstigten."
Und nun sollte es möglich sein zu erkennen, was der erste Satz des wiki-Artikel zum Schuldschein mit einem Inhaberpapier zu tun hat. Ist das wirklich zu schwer?
Ein Schuldschein ist ein Inhaberpapier.
Weiter: "Mit der Übergabe des Inhaberpapiers an den Erwerber geht auch automatisch das im Inhaberpapier verbriefte Recht auf den Erwerber über: das Recht aus dem Papier folgt dem Recht am Papier. Damit wollte der Gesetzgeber durch eine möglichst hindernisfreie Übertragbarkeit die Verkehrsfähigkeit für Inhaberpapiere erhöhen, indem er Inhaberpapiere und die darin verbrieften Rechte als untrennbare Einheit ansieht."
Man nehme auch das: "Inhaberpapiere
Inhaberpapiere sind diejenigen Wertpapiere, die den jeweiligen Inhaber ohne einen zusätzlichen Nachweis als berechtigt ausweisen, die mit dem Wertpapier verbundenen Rechte geltend zu machen."
Wenn, wie oben bei Schuldschein beschrieben, über ein Anerkenntnis die Schuld bzw. Forderung verbindlich anerkannt ist, so dass jede Vorausklage entbehrlich ist und wie ein Titel verwendet werden kann, dann kann der jeweilige Inhaber: "Inhaber ohne einen zusätzlichen Nachweis" die Forderung durchsetzen.
Siehe auch hier: http://www.rechtslexikon.net/d/inhaberpapier/inhaberpapier.htm
Um den Kreis zu schließen: Ob jeweils Schuldschein oder Inhaberpapier genannt - immer ist eine bestimmte Schuld eines bestimmten Schuldners verbrieft bzw. beurkundet.
Sonst kann man es weder Schuldschein, noch Inhaberpapier nennen.
Es muss also immer ein Anspruch aus dem Schuldschein oder Inhaberpapier ableitbar sein, sonst ist es kein Schuldschein oder Inhaberpapier.
4) Es scheint wohl nicht nur so, dass hier sich welche Dinge zurechtlegen wollen. Und obwohl oft einfachstes notwendige Hintergrundwissen fehlt, sonnen sich welche in dem irrigen Glauben es besser wissen zu wollen und hauen sich und anderen die sprichwörtlichen Taschen voll. Wenn man dann mit Fachwissen helfen will, muss man sich noch Überheblichkeiten gefallen lassen.
Wer all diese Vorgänge richtig erkennen und beschreiben will, muss sich eben die Mühe geben das grundsätzlich und wertfrei zu lesen. Viele der Meinungen zu diesem Thema sind aber von einem Bias getragen. Es soll und muss passend gemacht werden.
Eines kann man sicher sagen: So kann man nicht überzeugen.
Es sind nur weitere irrelevante Legenden, wie die von den angeblich fehlenden Regelungen von Geltungsbereichen, den angeblich von Besatzern eingeführten Begriff Geschäftsbereich, dem angeblich nicht existenten Staatshaftungsrecht, wie dem völlig irigen Wahlbenachrichtigungen seien "Vertragsangebote" usw. usf. Nur von Laien vertreten, die es nicht lernten und t. w. begeistert wieder- und weitererzählt von weiteren Laien. Und so geistert selbstreferentiel untermauert Glauben an Falsches herum.
Nunja, es muss jeder selbst wissen, was er vertritt und worauf das basiert - und mit den Folgen leben.
Wer noch nicht einmal die die einfachsten Begriffe, die er verwendet, nachschaut oder sich erklären lässt, der reimt sich eben einfach etwas zusammen. Und ist noch stolz darauf, wozu es ein bekanntes gereimtes Sprichwort gibt.
Das ist nicht nur Kraftvergeudung, sondern letztlich völlig irrelevant.
Im Zweifel entscheiden das nämlich..?
Und noch einmal: Wer aus einem Euroschein etwas fordern konnte, wie aus einem Schuldschein bzw. einem Inhaberpapier, ob bei EZB oder sonst wem, der kann sich ja mal melden. Ohne diesen Praxistest ist die darin angeblich enthaltene Schuld von irgendwem micro und makro ohnehin nur eine leere Legende.
Merke: Mit Schuldscheinen kann man t. w. Geld fordern. Aber ein Euroschein ist kein Schuldschein, weil darin keine Forderung gegen irgendwen verbrieft ist.
Und Maus, hast Du schon nachgeschaut, was rechtserhebliche Einreden und Einwendungen sind? Und welche Rechte es neben Ansprüchen gibt?
Vermutlich nicht. Und so sieht dann das entsprechende Wissen aus.
Aber vermutlich ist das auch völlig egal.
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