Der Staat vollstreckt sowohl eigene, wie auch fremde Forderungen, die nicht besichert sein müssen - Ökonomik schafft Recht?

azur, Freitag, 01.05.2015, 01:02 (vor 3569 Tagen) @ politicaleconomy13089 Views
bearbeitet von unbekannt, Freitag, 01.05.2015, 01:13

Hallo,

das sollte man doch differenzieren:


Private Schuldner brauchen haftende Sicherheiten, in die Gläubiger mit
Hilfe der Staatsgewalt vertraglich eingegangenen vollstrecken lassen
können.

Private Schuldner müssen nicht immer Sicherheiten stellen. Nur wenn der Gläubiger diese zwingend verlangt.

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/besicherung.html
http://www.kreditlexikon.com/kreditlexikon/besicherung.html

Wenn ein jemand eine Zahlung nicht erbringen kann, zu der er verpflichtet ist, dann wird in sein Vermögen vollstreckt. Bis zu Pfändungsfreigrenze.

Einen Zwang zur Besicherung gibt es nicht.


Der Staat ist Steuergläubiger und hat die Gewalt, um seine Forderungen
vollstrecken zu können, selber. Steuerforderungen entstehen nicht per
Vertrag. Sie werden vom Staat hoheitlich festgesetzt und können "mit
Sicherheit" vollstreckt werden.

(**

Steuerforderungen enstehen, wie andere Forderungen, aus Gesetz. Das wird ja immer unterschieden: aus Rechtgeschäft, rechtsgeschäftsähnlichem Grund* oder auf Grund Gesetzes (auch z. B. Schadensersatz aus z. B. Deliktsrecht BGB).

Der Staat vollstreckt für alle: Seine Forderungen und titulierte von Privaten.

Übrigens: "Rechtstheorie des Finanzsystems (den privatrechtlichen Teil liefert die Eigentumsökonomik"
http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=352908

Wie bitte? Die Eigentumsökonomik liefert den privatrechtlichen Teil? Wer handelt denn dabei wie?

Bisher wird das Privatrecht vom Gesetzgeber geschaffen und verändert. Die Urteile fällen Gerichte und schaffen sogenannte Richterrecht.

Die Ökonomik schafft Recht? Das ist ja mal ein dolles Ding!

viele freundliche Grüße

azur


* http://dejure.org/gesetze/BGB/311.html

siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Kreditsicherung

http://de.wikipedia.org/wiki/Eigentumsvorbehalt_(Deutschland)
"Wirtschaftliche Bedeutung
Der Eigentumsvorbehalt ist ein Mittel der Kreditsicherung für den Verkäufer."

**) mit Sicherheit kann nur etwas beigetrieben werden, wenn etwas zu holen ist.

"So sagt der Satz „Wo nichts ist, hat der Kaiser sein Recht verloren“ aus, dass bei demjenigen, der vermögenslos ist, auch in der Zwangsvollstreckung nichts beizutreiben ist."

http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtssprichwort

Da geht es dann dem fordernden Staat nicht viel anders, als einem privaten Forderungsinhaber.

--
ENJOY WEALTH
(Groß-Leucht-Reklame am Gebäude Lehmann-Brothers/NY)

Meide das Destruktive - suche das Konstruktive.


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