Nachtrag: Wir sind doch hier in einem Börsenforum - und wie Schuldschein auf Geld von Geld trennen?

azur, Dienstag, 14.04.2015, 22:22 (vor 3585 Tagen) @ Beo213660 Views

Hallo beo,

noch eine Erläuterung: Ein verbrieftes Recht eines Schuldscheines ist ein Anspruch. Das muss nun wirklich nicht nur eine Zahlung sein.

Z. B. auf eine Lieferung Waren. Z. B,. es werden Mengen Rohstoffe oder Produkte bestellt und bezahlt. Es kann von einem Großhändler oder einem anderen Kaufmann K sein. Nun kommt A zu K und bietet einen guten Preis, damit er eine bestimmte Lieferung, die eigentlich K gehört, vor diesem haben kann. Dabei werden die Schuldscheine, mit denen die Lieferungen gefordert und empfangen werden können, ausgehändigt.

Und was wird an Boersen u. a. gehandelt?

Und noch ein Argument, von vielen weiteren: Mit einem Schuldschein kann man Leistungen fordern.

Eine wirkliche Unterkategorie der Schuldscheine sind die, mit denen man die Zahlung einer Geldschuld fordern kann. Wenn es sich um Schuldscheine mit einer Geldschuld handelt, dann ist das nicht nur eben nicht gleichzusetzen mit Geld, sondern die Unterscheidung macht doch eben Sinn, weil man mit einem solchen Schuldschein ja eben Geld fordert. Ein Sache mit der man etwas fordert ist doch nicht gleich zu fordernden Sache. Forderung ungleich Gefordertes.

Eingentlich ganz einfach, und so sieht es eben nicht nur das Recht, über das soetwas eben für alle Gesellschaftsbereiche zu definieren hat. Und je älter die Begriffe und je mehr sie mit Bezahlen und Geld zu tun hat, um so präziser ist das meist. Da haben viele darüber gewacht [[zwinker]] - und das ist ausentschieden, wie das in Fachkreisen auch heißt.

Viele freundliche Grüße

azur

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