Deckung vs. Bonität des gZM als "Bürgergeld" ..

Beo2, NRW Witten, Dienstag, 28.04.2015, 22:50 (vor 3571 Tagen) @ BerndBorchert13063 Views

Wie sieht Dein Nachweis für einen Zirkel dann konkret aus? (ich sehe eher Dich in der Nachweispflicht als mich in der Widerlegungsrolle)

Schuldscheine der BuBa (= Staat) werden "gedeckt" durch Schuldscheine des FM (= Staat) .. werden "gedeckt" durch Schuldscheine der BuBa (Steuereinnahmen). Alles nichts als Papier .. keine weitere, reale Deckung. Dies ist aber nur zum Teil richtig bzw. nur die halbe Wahrheit und halbe Lüge, denn:

Die eigentliche Deckung des gZM liegt in den staatlichen Leistungen begründet, die zum Teil nur käuflich gegen das gZM erworben werden können, sowie in der Akzeptanz des gZM durch alle Bürger, in deren Auftrag der Staat letztlich handelt und das gZM emittiert. Die Bürger sind also der Emittent und der Akzeptant des gZM zugleich. Sie akzeptieren ihr eigenes "Bürgergeld" .. solange es korrupte Politiker nicht kaputt machen. Das reicht als Bonität vollkommen.

Gruß, Beo2


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