Wer erhält von wem eine Bankenlizenz und warum?

Zorro, Montag, 13.04.2015, 12:27 (vor 3586 Tagen) @ Morpheus13995 Views
bearbeitet von unbekannt, Montag, 13.04.2015, 12:34

Hallo Morpheus,

mir fehlt bei dieser Diskussion die Quelle "allen Übels"!

Ein Kreditinstitut hat das Privileg der Geldschöpfung gegen Sicherheiten.
Ist das Geld erst einmal geschöpft kann jeder Guthabenhalter selbiges
Guthaben einsetzen um seinerseits Kredite zu vergeben. Dabei verwendet er
Geld, das durch eine zurückliegende Verschuldung eines anderen
Kreditnehmers im Umlauf ist. Um dieses Geldschöpfungsprivileg zu haben
braucht man eine staatliche Lizenz und unterliegt einer sehr ausgefeilten
Gesetzgebung (u.a. KWG) und inzwischen wirklich strengster, kaum noch
beherrschbarer zusätzlicher Regulierung durch Verordnungen und Anweisungen
von BuBa und BaFin.

In diesem Absatz wird geschildert wie das System läuft, wenn es in Schwung gekommen ist. Wie aber war es am Anfang?

Von wem die Bankenlizenz kommt ist klar, vom Staat.
Warum aber ausgerechnet in der Stunde Null die "Bank Morpheus" eine Lizenz erhält, das wüsste ich jetzt schon gerne.

http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=337137

ich zitiere hier Silke:
"... siehe Währungsreform 1948. Das langfristige Zahlungsversprechen gaben die Bundesländer gegenüber der BdL bzw. den LZBs ab (Schuldbuchforderungen, sie daraus passiv verpflichtet, zu 4,4 Mrd. Euro bis heute). Gegen dieses „Versprechen“ rückte die ZB dann ihre Noten raus: für „Erstaustattung“ (Kopfgeld), für Staat, die Militärverwaltungen, für die Banken, deren Aktivseite bekanntlich erloschen war."

http://de.wikipedia.org/wiki/W%C3%A4hrungsreform_1948_%28Westdeutschland%29

Bereinigung der Bilanzen (wikipedia)

Die Bilanzen des Bankensystems waren durch das Erlöschen der Altgeldguthaben und die Unverwendbarkeit der Reichsverbindlichkeiten unausgeglichen. Zur Deckung der Verbindlichkeiten und zur Schaffung eines Eigenkapitals erhielten die Geschäftsbanken bei den Landeszentralbanken einen bestimmten Teil der umgewandelten Altgeldguthaben gut geschrieben. Dabei wurde die Erstausstattung angerechnet. Soweit die Aktiven der Geschäftsbanken zuzüglich der Guthaben bei den Landeszentralbanken nicht die tatsächlichen Verbindlichkeiten und ein angemessenes Eigenkapital deckten, wurden sie durch „Ausgleichsforderungen“ gegen die öffentliche Hand aufgestockt.

Die Bilanzen der Versicherungsunternehmen und der Bausparkassen wurden ähnlich bereinigt. Auch ihnen standen Ausgleichsforderungen zu.

"Durch das Bilanzgesetz vom 21. August 1949 wurde den Unternehmen die Erstellung einer „DM-Eröffnungsbilanz“ vorgeschrieben. Die Bilanzkontinuität musste nicht gewahrt werden. So konnten die meisten Unternehmen infolge von Höherbewertung und Offenlegung stiller Reserven ihr Kapital im Verhältnis 1:1 umstellen."

Moment mal, die wurden also mit Geld ausgestattet für quasi lau?
Oder hatten die Banken auch stille Reserven...[[zwinker]]

Mir schwant, daß da wieder die Lobbyisten mit den dicksten Eiern unterwegs waren, oder die Aspiranten für eine Banklizenz etwas vorweisen konnten, was andere eben nicht hatten!?

Was mag das wohl gewesen sein?

Im heutigen Schuldgeldsystem ist es so konstruiert, dass es immer
Schuldner gibt, die Leistungen anbieten für Geld. Ohne diese Schuldner
gibt es nämlich kein Geld. Das hat System und ist nicht zufällig so, wie
ich in meinem Beitrag geschildert habe. Jedes Geld kommt nur durch
eine Verschuldung bei einem Kreditinstitut (meist vor einem Kauf) in die
Welt.

Wenn mir jemand erklären kann, warum ausgerechnet "die oder der", ohne Aktiva, eine Banklizenz bekommen hat, fällt es wahrscheinlich jedem auf, wie diese Mischpoke funktioniert.

Gruß Zorro

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