Ach was! - Wert ist es, was man damit kann und dafür bekommen kann - Es soll da mal einen Bundespräsident gegeben haben...
Hallo Morpheus,
danke.
wir kommen der Sache näher.
Kann ich leider noch nicht erkennen.
Abstrakt gesehen ist es so:
Ich schreiben (nur!) von Geburt (Geldschöpfung) und Tod (Tilgung) und du
schreibst vom Leben.
Das ist mir zu verschwimmelt ausgedrückt, denn was kann uns das sagen?
Habe auch von Gelderhalt und Schuldtilgung per Schuldtilgungsmittel (dottore geschrieben.
Das folgenden Beispiel kann auch nicht greifen:
Machen wir mal ein Beispiel:
Nehmen wir an, A will in einem Haus wohnen. Er hat 40.000 Euro gespart. Er
könnte ein Haus mieten, will das aber nicht. Um ein Haus nach seinen
Wünschen zu kaufen reicht sein Geld nicht. Er geht zur Bank, um sich Geld
zu borgen. Er ist Jurist im besten Alter und angestellt bei einer namhaften
Kanzlei. Er vierdient gut. Die Bank gibt ihm ohne Probleme einen Kredit von
200T€. Das Haus kostet 220T€ und 10% sind die Nebenkosten des Kaufs.Das Geld (die 200T€) wird Moment der Kreditvalutierung neu geschaffen. A
bezahlt damit den Kaufpreis sowie seinen Notar und die Grunderwerbsteuern
(wenn 10% da mal reichen). Mir geht es nicht um das Geschäft des
Hauskaufs. Mir geht es nur um den Prozess der Kreditvergabe, den
Kreditvertrag und die Kreditvalutierung und in diesem Moment der
Valutierung um die Geld-Entstehung.
Es hat da mal einen Bundespräsidenten gegeben, der ist auch Jurist und hat von einem Freund, der erfolgreicher Geschäftsmann ist, einen Kredit für eine Hauskauf erhalten. Angeblich zu üblichen Zinskonditionen.
Da ist also kein Bankkredit entstanden. Woher rührt das Geld? Aus einem privaten Guthaben. Beides übrigens für den darlehnsnehmenden, juristisch versierten Hauserwerber Darlehn. Eines ein Bank- und eines ein Privatkredit.
Und was macht das nun für den Juristen für einen Unterschied? Keinen.
Er ist so oder so zur Tilgung der Raten und Zinsen verpflichtet. Aus Darlehnsvertrag.
Exkurs: Wer Geld einzahlt, verliert Eigentum an Bargeld, aber enthält äquivalenten Anspruch auf Geld gegen die Bank. Und wenn die Bank auszahlt, dann erhält sie ebenso einen Anspruch auf Rückgewähr (+ Zinsen).
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__488.html
Das Geld ist in der Welt und beim dem beispielhaften hauskaufenden Juristen, der damit das Haus bezahlt.
Und gleich, wie das Geld 'entstand'.
Das hat auch alles nichts mit dem Wert des Geldes zu tun, der ja hier Hauptgegenstand ist.
Wert wird oft so beschrieben, dass gefragt wird: Und was habe ich davon? Was bekomme ich dafür? Kann ich mir dafür etwas kaufen? Was kann ich mir dafür kaufen? Was kann ich mir davon leisten? Ist 'es' das wert?
Der Wert des Geldes im Eigentum einer Person wird er anhand verschiedener Faktoren bestimmen. An Preisen. An seinem praktischen Wert, als z. B. Mittel des Transport von Werten und eben daran generell, dass er dafür etwas erhalten kann.
Schuldfreiheit aus Geschäften oder Steuerlasten.
Das setzt zwangsläufig voraus, dass es jemand annehmen wird, dem Geld des Eigentümers wert beimisst, wie es nicht umsonst heißt.
Wenn er der Eigentümer der Banknoten keinen findet, der es ihm abnimmt, dann ist es nichts wert, weil es nicht dem dienen kann, was man damit vorhat: Zahlen.
Gut, dann kann er vielleicht noch etwas anderes dafür bekommen, immer vorausgesetzt das Geld hat irgend einen Wert für irgend einen anderen.
Wenn es ungültig geworden wäre, dann ist es ohnehin vorbei (nicht immer kann man es grenzenlos umtauschen in andere oder neue Währungen).
Aber solange noch irgendwie zu hoffen ist, dass das Geld doch noch mal genommen wird, hat es noch seinen Wert. Es wird Akzeptanz erwartet.
Nehmen wir sicherheitshalber noch den Fall, wo alles so knapp ist, dass keiner irgendetwas hergeben will, auch nicht gegen Geld. Dann hat das Geld immer noch vielleicht später einen Wert. Dann wenn man wieder damit bezahlen kann, etwas dafür erhalten kann, sich damit von einer Schuld befreien kann.
Wert hat es nicht durch irgendeine Herkunft und 'Geburt'. Solange das Vertrauen in die Währung vorhanden ist, ist sie das Wert, was man dafür bekommen kann.
Und das ist eben auch davon abhängig, ob der, bei dem man das Geld ausgeben kann für sich wiederum annehmen kann, dass es ihm einer nächster oder Dritter abnehmen wird bzw. er damit bezahlen kann bzw. er dafür erhalten kann.
Generell hat Geld daneben seine Wert, dass darin andere Werte bemessbar und vergleichbar werden.
Viele freundliche Grüße
azur
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