Was ist die Deckung eines Schuldscheins & des gZM ..
Das gZM (der Euro) ist im wesentlichen nichts weiter als eine Neuformatierung, Neuausgabe und Neustückelung eines Schuldscheins des Staates, der da Staatsanleihe heißt.
Da sind wir ganz einer Meinung, siehe mein Posting unten.
Sehr gut. Also bildlich gesprochen: Die BuBa zerschnibbelt den Schuldschein des Staates (= schriftliches Zahlungsversprechen; Kreditvertrag des FM), der da "Staatsanleihe" heißt, klebt bzw. haut darauf einen Silberstreifen und den BuBa-Stempel (Signatur), und fertig ist das ZBGeld, der Euro, das gZM. Nun ist es aber ein Schuldschein der BuBa geworden; der Schuldschein des FM verschwindet im Tresor der ZB. Die BuBa ist allerdings ebenfalls Staat, nur eine andere Abteilung (Finanz-, Aufsichtsbehörde und Staatsbank).
Aus einem großen Schuldschein des FM (Staatsanleihe) werden also viele kleine Schuldscheine der BuBa (Euro), durch simplen Austausch von (evtl. digitalen) Zetteln. Der Schuldschein des FM (Staatsanleihe) ist durch nichts besichert, denn der Staat hat formal-juristisch nichts Bestimmtes als Sicherheit zur Deckung dieses Schuldscheins versprochen, abgesehen vielleicht von einem Teil der zu erwartenden Steuereinnahmen. Selbst wenn der Staat Steuereinnahmen als Pfand angeboten habe (was eher nicht der Fall ist), hätten wir wiederum nur Zahlungsversprechen in Euro als Sicherheit, wobei der Euro ja ein Schuldschein der BuBa ist. Hier beißt sich die Katze also in den eigenen Schwanz .. eine echte, reale Deckung durch ein pfändbares, in/an sich wertvolles (Sach- oder Rechts-) Gut ist nicht in Sicht.
Wie wir es auch drehen und wenden, der Euro, der selbst ein Schuldschein der BuBa ist, wird also durch andere Schuldscheine, einschließlich anderer Euros (Steuereinnahmen), "gedeckt". Das ergibt aber keinen tieferen Sinn bzw. keine echte, realwirtschaftliche Deckung. Eine Deckung durch pfändbare Sachwerte oder Rechte des Staates (oder der BuBa) liegt hier formal-juristisch nicht vor.
Mit diesen Schuldscheinen der BuBa (gZM) können jedoch trotzdem gewisse realwirtschaftliche Ansprüche an eine beliebige Abteilung des Staates, von dem die BuBa ein Teil ist, gestellt werden, denn die BuBa handelt ja nur stellvertretend im gesetzlichen Auftrag des ganzen Staates und auf dessen Rechnung: Du kannst dafür alle gebührenpflichtigen Leistungen des Staates beanspruchen und notfalls einklagen (z.B. Ausweise, Genehmigungen, Bodennutzung, Nutzung diverser Infrastruktur auf, über und unter der Erde etc.), sofern Du auch sonstige gesetzliche Zugangsvoraussetzungen dafür erfüllst. Auch kannst Du alle vom Staat und der BuBa zum Verkauf angebotenen Sachgüter erwerben, sofern Du andere Interessenten überbietest. Der Staat kann dich als Halter des gZM von so einem Erwerb realer Staatsgüter nicht ohne weiteres ausschließen .. was er aber tun kann, wenn Du das gZM nicht besitzst, sondern lediglich beliebiges anderes Zahlungsmittel. Hierdurch liegt also eine gewisse, indirekte und echte Deckung des gZM durch den Staat vor; sie liegt in den käuflichen und einklagbaren staatlichen Leistungen. Und darüber hinausgehend:
Der Staat besteht aber nicht nur aus den Organen, den Behörden und dem Volksvermögen, sondern zudem aus allen Staatsbürgern (Vereinsmitgliedern), die gewissermaßen mithaften. Diese sind ebenfalls bereit, gegen das gZM ihre realen Leistungen abzugeben, da wir Alle das gZM dringend als Mittel zum Überleben benötigen. Wir brauchen täglich Lebensmittel, Dach über dem Kopf etc., was wir nur käuflich gegen das gZM erwerben können. Also, auch die Akzeptanz des Euros durch die Mitbürger stellt eine indirekte, realwirtschaftliche Deckung des gZM dar, diesmal jedoch nicht einklagbar (im Gegensatz zu den Leistungen des Staates).
Wenn also ein Schuldschein (z.B. das gZM der BuBa) durch einen anderen Schuldschein (von Jemand anderem) "deckt" wird (z.B. durch Staatsanleihe des FM), und dieser Schuldschein wiederum durch einen anderen (z.B. durch erwartete Geldeinnahmen, Devisen, Aktien etc.), und dieser wieder ... usw. usf., so liegt tatsächlich keinerlei echte Deckung vor, denn eine solche kann nur aus einem pfändbaren realwirtschaftlichen (Sach-/Rechts-) Gut bestehen. Wir müssen also eine vorliegende Schuldschein'kette zurückverfolgen, bis wir ein solches pfändbares reales Wirtschaftsgut bei dem allerersten Schuldschein der Kette gefunden haben. Ein solches ist aber bei der BuBa oder dem Staat nicht zu holen, da diese sich grundsätzlich nicht pfänden lassen (obwohl durchaus Sachvermögen vorhanden ist).
Der Euro (das gZM) ist also u.a. eine direkte, unmittelbare Forderung gegen die BuBa, und zwar genauer: ein berechtigter Anspruch auf einen Teil der bilanzierten oder sonstigen Aktiva der BuBa. Bei einem Kreditnehmer der BuBa besteht auf jeden Fall der Anspruch auf die Rückgabe seiner Kreditsicherheit. Alle anderen Halter des gZM haben einklagbaren Anspruch (evtl. vermittels ihrer Hausbank), eventuell von der BuBa zum Verkauf angebotene Wirtschaftsgüter (so z.B. Gold, Aktien, Devisen u.ä.) im Rahmen einer Auktion zu erwerben. In den Aktiva der BuBa befinden sich allerdings überwiegend Schuldscheine irgendwelcher Schuldner, vielleicht etwas Gold, Aktien, Kreditsicherheiten, Devisen, Staatsanleihen u.ä..
Allerdings sehe ich einen Wert in den Schuldscheinen, und damit sehe ich auch einen Wert in den Euros.
Okay. Der Wert eines Schuldscheins, der mit einem anderen Schuldschein "gedeckt" ist, kann letztlich nur in dem Wert eines geschuldeten, pfändbaren oder einklagbaren realen Guts liegen (eines Sachwertes oder verwertbaren Rechtsguts), mit dem der allererste Schuldschein in der Kette besichert ist. Eine Staatsanleihe** ist ein Schuldschein, ein Stück Papier, und somit keine echte Deckung des gZM. Das gZM ist wiederum ein Schuldschein der BuBa und damit ebenfalls des Staates, nur ein anderer.
** Staatsanleihe = (verzinsliche/r) Kreditvertrag, Schuldverschreibung, Zahlungsversprechen, Geldverbindlichkeit, Schuldschein des Staates
Hat der vom Staat ausgestellte Schuldschein keinen Wert?
Na nu, der Schuldschein des FM (Staatsanleihe) ist lediglich ein Zahlungsversprechen des Staates .. auf eine Zahlung mit anderen Schuldscheinen, diesmal mit Scheinen der BuBa, die zudem ebenfalls Staat ist. Siehst Du den Anfang des Kreises? Ich nicht.
Die Ursache von alledem ist, dass der Staat (inkl. die BuBa/ZB) sich grundsätzlich nicht pfänden lässt. Und das ist gut so, denn sonst gäbe es bald kein Volksvermögen und keinen Staat mehr .. Dank korrupten Politikern, die gerne eine Staatsinsolvenz herbeiführen würden, um ihre reiche Klientel zugreifen zu lassen.
Er stellt doch einen Anspruch zum Rückzahltermin dar, und zwar auf die Steuern. Und die Steuern sind ein abgeschöpfter Teil der zu dem Zeitpunkt erbrachten Wirtschaftsleistung. Das ist doch ein nahezu anfassbarer Wert.
Jein, denn Steuereinnahmen sind Geldscheine und damit nur Schuldscheine der ZB. Und Ja, was ich oben als realwirtschaftliche Deckung des gZM versucht habe zu beschreiben. Wir alle sind bereit für das gZM real zu leisten und unsere Güter abzugeben, weil wir es zum Überleben nötig haben und weil wir der Verfassung, den Organen sowie den Spielregeln (Gesetzen) dieses Landes zumindest stillschweigend zugestimmt haben. Wir wissen keine bessere Lösung für unser Zusammenleben.
Mit Gruß, Beo2