Unfug - Dein Ton passt zu Deinem Inhalt
Du hast das hier behauptet - und das zeigt schlicht ungenügende Kenntnis und ist falsch
Private Schuldner brauchen haftende Sicherheiten, in die Gläubiger mit
Hilfe der Staatsgewalt vertraglich eingegangenen vollstrecken lassen
können.
Es bleibt auch dabei, ganz anders als es bei Dir klingt: Private Schuldner müssen nicht immer Sicherheiten stellen.
Einen Zwang zur Besicherung gibt es nicht.
Ganz anders, als es sich bei Dir liest,
Aber Du hantierst wild mit unverstandenen Begriffen herum - und tust noch so, als würdest Du es besser wissen. Immer wieder dadurch Vermengtes und Falsches.
Nun tust Du so, als hätte es Deinen Fehler nicht gegeben und der notwendige Korrektur nicht bedurft:
Vermögenshaftung reicht aus. Sie zwingt Schuldner in ein Verlustrisiko.
So ein Unfug. Das ist nicht das gleich wie Besicherung bzw. Sicherung von Forderungen!
Gerade weil Banken sich nicht auf die Solvenz von Schuldnern verlassen können, sichern sie sich durch Sicherheiten, wie Bürgschaften (gern von Ehefrauen - Juristenwarnung im Sprichwort: Bürgen soll man würgen), Eintragungen ins Grundbuch usw. Das auch, um den Rang bei einer möglichen Insolvenz zu verbessern. Aber ich will Dich mal nicht überfordern.
Wer so reagiert, aber solchen Unfug verbreitet, der tut eben nur wissend (wie an vielen weiteren Stellen):
Du rührst hier x-mal geklärte und diskutierte Trivialitäten zum x-ten
Mal neu auf. Waste of time.
Ja, das war Dein Schreiben. Und Dir gegenüber vermutlich auch. Aber es lesen ja noch andere mit, nicht wahr?
Wie bitte? Die Eigentumsökonomik liefert den privatrechtlichen Teil?
Wer
handelt denn dabei wie?
Heinsohn/Steiger weisen auf die triviale, aber leider oft übersehene
(weil für selbstverständlich genommenen) Tatsache hin, daß Banken und
Zentralbanken "Geld" schöpfen, indem sie Forderungen gegen private
Schuldner ankaufen, für die diese mit ihrem Gesamtvermögen haften.
Achnee. Und das hat die Welt vor H/S noch nicht gewusst?!
Das ist doch Binse.
Bisher wird das Privatrecht vom Gesetzgeber geschaffen und verändert.
Die
Urteile fällen Gerichte und schaffen sogenannte Richterrecht.
Die Ökonomik schafft Recht? Das ist ja mal ein dolles Ding!
Ach hör doch auf mit diesem unsäglichen Bullshit. Keiner hat gesagt,
"Ökonomik schafft Recht".
Gut, Du meinst die Rechtstheorie würde von einer Ökonomik geschaffen:
Übrigens: "Rechtstheorie des Finanzsystems (den privatrechtlichen Teil
liefert die Eigentumsökonomik"
http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=352908
Und doch ist das falsch: Die Rechtstheorie wird zumeist von Juristen betrieben: http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtstheorie
Das Recht regelt alle mögliche Bereiche des menschlichen Lebens, bildet dabei gewissermaßen tatsächliches ab und unterliegt verschiedenen Einflüssen.
Das ist wahrlich nichts Neues. Das liest man auch bei alten, bei Marx oder Max Weber:
Macht schafft Recht, Recht kanalisiert Macht.
Binse. Das habe ich nicht bezweifelt.
Privatrecht kanalisiert Macht in die Formen der "Ökonomie".
Dann gäbe es keinen Schwarzmarkt. Du bist doch wohl nicht Rechtspositivist und glaubst, dass wäre, was bestimmt ist?
Markt, Wirtschaft und Recht sind nicht deckungsgleich.
Das Recht wird bestimmt durch den Machthaber und/oder Gesetzgeber, aber die kanalisieren nur t. w.
Das Privatrecht kanalisiere die Macht (welche?) in was für Formen? Die Macht schaffte demnach den "Ökonomie"? So ein Unfug!
Nicht mal die Macht des stärkeren Privaten gegenüber einem schwächeren wird kanalisiert. Die Kanalisierung erfolgt nur teilweise und die Ökonomie wird davon nur t.w. geformt.
Weil der Staat
DAS Machtinstrument per se darstellt,
BINSE!
Wäre ich sonst nie darauf gekommen !
Du sagst das auch nur, um Dir anderes erklären zu können, aber in den Details hapert er überall.
versuchen private Interessengruppen,
sich seiner zu bedienen und über Regierungen, die ihre Interessen
vertreten, Gesetze in ihrem Interesse zu veranlassen.
Binse!
Das ist weder neu, noch besprechenswert. Wohl aber Deine Fehler.
Viele freundliche Grüße
--
ENJOY WEALTH
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