Merke: Ausfall einer Forderung ist von Tilgung strikt zu unterscheiden: Entweder Gläubiger bekommt etwas oder nicht!

azur, Dienstag, 14.04.2015, 20:38 (vor 3585 Tagen) @ Rybezahl13571 Views

Hallo Rybezahl,

mit Deine Sätzen rauscht Du meilenweit an den Fakten vorbei.

Fakt ist: Tilgung hei´t Schulden bedienen, also Gläubiger bekommt was er wollte.

Fakt ist: Wenn keiner seinen Schulden bedient, wie in der von Dir genannten Konstellation, dann bekommen die Gläubiger - im Unterschied zu einer Tilgung - nicht das, was er zu fordern berechtigt ist.

Was ist wohl gegensätzlicher: In einem Falle bekommt der Gläubiger was er will - im anderen nicht.

Kann denn keiner nachschauen, ehe er mit Begriffen um sich wirft, die er nicht versteht?!

Dein Satz oben:

Geht das Vertrauen flöten, werden Schulden getilgt,

ist eben schlicht grob falsch!

Getilgt wird, wie Du auch aus dem Dir gegeben Link (den Du selbst hättest finden können, wenn Du tilgen verwenden willst!) entnehmen kannst, nur, wenn gezahlt wird. Wenn nicht gezahlt wird, wird nicht getilgt!

Ist denn das so schwer?!

Viele freundliche Grüße

azur

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ENJOY WEALTH
(Groß-Leucht-Reklame am Gebäude Lehmann-Brothers/NY)

Meide das Destruktive - suche das Konstruktive.


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