Warum soll ein Geldschein Schuldschein der ZB sein? Nein, das ist er nicht
Hallo Beo2,
wie vieles von Dir, sehr interessant.
Aber hierzu:
Jein, denn Steuereinnahmen sind Geldscheine und damit nur Schuldscheine
der ZB.
Nein, denn Geldscheine sind keine Schuldscheine. Niemand ist daraus verpflichtet oder berechtigt.
Sieh nach was ein Schuldschein ist, und dann was ein Geld ist. Das sind zwei verschiedenen Dinge!
http://de.wikipedia.org/wiki/Schuldschein
Es ist klar festgelegt, dass Geld vom Recht her Geld nur einem Inhaberwertpapier gleich gestellt wird, mithin keines ist.
http://de.wikipedia.org/wiki/Inhaberpapier#Arten
Der Grund ist, dass ein Geldschein, wenn es keine EM-Deckung gibt, eben keine Forderung, also keine Schuld also kein Recht also keinen Anspruch verbriefen kann. Welchen denn auch?
Aus einem Geldschein ist weder der Eigentümer der Geldnote, noch die ZB zu einer Leistung verpflichtet, noch zu einer Forderung berechtigt.
Was soll denn die ZB aus dem Geldschein heraus fordern? Und von wem?
Natürlich gehen die ZB und andere Banken ständig Schuldverhältnisse ein. Aber die Ausgabe von Geldnoten der Notenbank ist keine Erstellung von Schuldscheinen.
Was Schuldscheine sind, ist fest und unmissverständlich definiert.
Geldscheine ohne EM-Bindung sind das eben nicht.
Viele freundliche Grüße
azur
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