hör doch auf mit dem Quark

politicaleconomy, Freitag, 01.05.2015, 17:31 (vor 3568 Tagen) @ azur12968 Views

das sollte man doch differenzieren:


Private Schuldner brauchen haftende Sicherheiten, in die Gläubiger mit

Hilfe der Staatsgewalt vertraglich eingegangenen vollstrecken lassen
können.


Private Schuldner müssen nicht immer Sicherheiten stellen. Nur wenn der
Gläubiger diese zwingend verlangt.

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/besicherung.html
http://www.kreditlexikon.com/kreditlexikon/besicherung.html

Wenn ein jemand eine Zahlung nicht erbringen kann, zu der er verpflichtet
ist, dann wird in sein Vermögen vollstreckt. Bis zu Pfändungsfreigrenze.

Einen Zwang zur Besicherung gibt es nicht.

Vermögenshaftung reicht aus. Sie zwingt Schuldner in ein Verlustrisiko.

Du rührst hier x-mal geklärte und diskutierte Trivialitäten zum x-ten Mal neu auf. Waste of time.

Der Staat ist Steuergläubiger und hat die Gewalt, um seine Forderungen
vollstrecken zu können, selber. Steuerforderungen entstehen nicht per
Vertrag. Sie werden vom Staat hoheitlich festgesetzt und können "mit
Sicherheit" vollstreckt werden.

(**

Steuerforderungen enstehen, wie andere Forderungen, aus Gesetz. Das wird
ja immer unterschieden: aus Rechtgeschäft, rechtsgeschäftsähnlichem
Grund* oder auf Grund Gesetzes (auch z. B. Schadensersatz aus z. B.
Deliktsrecht BGB).

Der Staat vollstreckt für alle: Seine Forderungen und titulierte von
Privaten.

Übrigens: "Rechtstheorie des Finanzsystems (den privatrechtlichen Teil
liefert die Eigentumsökonomik"
http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=352908

Wie bitte? Die Eigentumsökonomik liefert den privatrechtlichen Teil? Wer
handelt denn dabei wie?

Heinsohn/Steiger weisen auf die triviale, aber leider oft übersehene (weil für selbstverständlich genommenen) Tatsache hin, daß Banken und Zentralbanken "Geld" schöpfen, indem sie Forderungen gegen private Schuldner ankaufen, für die diese mit ihrem Gesamtvermögen haften.

Bisher wird das Privatrecht vom Gesetzgeber geschaffen und verändert. Die
Urteile fällen Gerichte und schaffen sogenannte Richterrecht.

Die Ökonomik schafft Recht? Das ist ja mal ein dolles Ding!

Ach hör doch auf mit diesem unsäglichen Bullshit. Keiner hat gesagt, "Ökonomik schafft Recht". Macht schafft Recht, Recht kanalisiert Macht. Privatrecht kanalisiert Macht in die Formen der "Ökonomie". Weil der Staat DAS Machtinstrument per se darstellt, versuchen private Interessengruppen, sich seiner zu bedienen und über Regierungen, die ihre Interessen vertreten, Gesetze in ihrem Interesse zu veranlassen.


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