Geldreform & Wechselkurse ..

Beo2, NRW Witten, Montag, 13.04.2015, 16:34 (vor 3586 Tagen) @ helmut-113985 Views

Was passiert aber mit Verbindlichkeiten im Ausland?
Solange diese in Fremdwährung (€,$, etc.) sind, wird sich auch kaum was ändern, weil eben der Wechselkurs neu definiert wird. Was ist aber, wenn die Schuld an jemanden im Ausland in der Landeswährung des Landes besteht, das durch das "Kürzen" von 4 Nullen seine Währung reformiert hat?
Kommt da sofort der neue Wechselkurs zum Ansatz, ...

Ja, und zwar weltweit.

... gibts da keine Probleme?

Nein, im Prinzip keine.
Ausländische Währungen (Devisen), die mensch besitzt, bilanziert man in jedem Land grundsätzlich zum aktuellen Wechselkurs, und zwar in einheimischer Währung. In den ausländischen Bilanzen ändert sich also allein dadurch gar nichts.
Etwas anderes sind gewöhnliche, marktbedingte Kursänderungen zwischen zwei Währungen; hier muss der bilanzierte Buchwert von Devisen in einheimischer Währung regelmäßig berichtigt werden .. woraus sich ein steuerrelevanter Kursgewinn oder Kursverlust ergibt.

Mit Gruß, Beo2


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