Nein, nicht bis zum Ende gedacht
Hallo CWA,
zunächst: Du kennst das hier, oder?
http://de.wikipedia.org/wiki/Sokal-Aff%C3%A4re
Bei unserem Thema geht es nicht um die wilde Verwendung von naturwissenschaftlichen, sondern rechtswissenschaftlichen Begriffen (die beschriebenen Effekte sind aber gleich). Das Recht hat zu definieren, wann was vorliegt.
Nun versuchst Du eine Schuld zu konstruieren, die vorliegt, ohne dass Fall 3, EM -Bindung gegeben ist und Fall 4 erklären soll. Aber leider stimmt nichts.
Zunächst: Tatsächlich gibt es privatrechtliche und öffentlich-rechtliche Ansprüche (z. B. auf Erteilung einer Baugenehmigung, Wohngeldzahlungen usw. - eben http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/recht-a-z/22529/leistungsverwaltung .
Zivil- oder privatrechtlich, das ist hoffentlich bekannt, kann das entweder aus Vertrag herrühren: Das klassische Schuldverhältnis, in der sich eine Seite zu einer Leistung verpflichtet hat. Oder aus Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen eines gesetzlichen Tatbestandes aus dem Priovatrecht (meist BGB). Öffentlich-rechtliche Ansprüche sind in der Regel aus Gesetz. Wie dieser komplizierte, der, wie andere, nicht aus dem öffentlich-rechtlichen Vorschriften, meist Gesetzen herrühren, sondern an das BGB angelehnt ist (die analoge Verwendung ist eine Wissenschaft für sich und für Laien eine undurchsichtige Materie): http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96ffentlich-rechtlicher_Erstattungsanspruch
Erst wenn das ansatzweise verstanden hat, kann man etwas zu Fall 1 sagen.
Das bleibt falsch:
Gründe, warum Geld ein Schuldschein im weiteren Sinne darstellt:
1. Schuld = Verpflichtung
Man ist schon froh, wenn das verstanden ist.
Es muss also einen Verpflichteten, einen Schuldner geben.
Es muss also einen Berechtigten, also Gläubiger bzw. Forderungsinhaber geben.
Es muss eine bestimmte Leistung geschuldet sein (Fälligkeit, so sahen wir zuletzt, muss nicht geregelt sein - siehe § 271 BGB - und es soll bitte keiner einfach wieder so mit prozessualen Regeleungen, wie aus dem der ZPO kommen - das im Unterschied zum sogenannten materiellen Recht formelle Recht ist Anspruchsbegründungen im Sinne der Legaldefinition nicht gemacht - es ist für die Rechtsdurchsetzung bei Gerichten usw. geschaffen), aber das muss gegeben sein: http://de.wikipedia.org/wiki/Essentialia_negotii
Das ist eine Forderung.
Nun willst Du quasi vom Privatrecht ausweichen auf das öffentliche Recht, denn eine staatliche Stelle soll der sein, an den man Forderungen richten können. Aus dem Eigentum am Geldschein ohne EM-Bindung:
Die Zentralbank geht mit der Ausgabe von Geld die Verpflichtung ein,
dafür zu sorgen,
Zunächst: Wem gegenüber geht sie diese Verpflichtung ein, die es, wie wir sehen, gar nicht gibt, und wer kann diese einklagen?
Geht die ZB ein Verpflichtung gegenüber dem Staat ein?
Geht die ZB ein Verpflichtung gegenüber den GB ein?
Geht die ZB ein Verpflichtung gegenüber den Inhaber des Geldscheines ein?
Und wo ist die Grundlage für eine solche Verpflichtung?
Ist es ein Gesetz? Nein, sie ist kein Gesetzgeber.
Ist es ein alle bindender Beschluss einer Anstalt? Nein, so etwas kann es nicht geben.
Ist es die jeweilige nationale Notenbank?
(Achja - die EZB: "Die EZB ist eine supranationale Institution mit eigener Rechtspersönlichkeit." http://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Zentralbank - na dann )
Und das kann wer einklagen?
Mal abgesehen davon: Ist es denn noch niemandem aufgefallen, dass es viele Regelungen gibt, wie man zu seinem Geld kommt, aber kaum eine, wie man sein Geld beim Bezahlen los wird: So ist der sogenannte Regelungsbedarf. Klar, alles giert nach dem Geld. Man muss so gut wie niemanden zur Annahme zwingen.
daß das Geld als Zahlungsmittel überall anerkannt wird
Aber das erledigt doch schon der Staat, per Gesetz: § 14 BBankG.
Das kann die ZB auch gar nicht besorgen!
Soll also Geldscheininhaber G zur ZB gehen und sagen, der Gläubiger X will mein Geld nicht? Und wenn es diesen Fall gibt: Was macht sie dann?
Du kennst zudem den Begriff Privaautonomie?
Wenn Du aber meinst, dass sie dafür zu sorgen hat, dass das Geld attraktiv und von Wert ist, so das es akzeptiert wird, dann meinst Du, der Geldscheineigentümer hat dann einen Anspruch an die ZB darauf?
Auf Geldwert?
CWA - und Du meinst, das hat es jemals gegeben?
Aber nein, Du meinst die die ZB ist Verpflichtet den Geldscheininhaber zu helfen, dass er einen Vermögenswert für..., aber lassen wir Dich erzählen:
und man mit einem Geldschein, auf dem 500 steht, auch einen Vermögenswert
im Wert von 500 eintauschen(*) kann.
Nochmal: Privatautonomie! Wenn Du 500 Euronen hast und ich etwas im Werte von 500 Euro, und Du willst es haben...
Und was passiert, wenn ich nicht will?
Wenn ich nicht verkaufe? Wenn ich von Hasso dafür 600 geboten bekommen habe?
Was kann man dann angeblich von der ZB verlangen oder fordern? Wozu ist die ZB angeblich verpflichtet?
Zu nichts, einfach mal gar nichts.
*) Mal abgesehen davon: Sei vorsichtig, die Juristen nennen alles Leistungsaustausch. Aber bestimmte Debitisten werden in der Pfanne verrückt, wenn es heißt Geld gegen Leistung tauschen.
Juristen unterscheiden aber auch ganz genau zwischen Kauf und Tausch - siehe BGB.
Kommt die Zentralbank dieser Verpflichtung nicht nach, wird das Geld nicht
als Zahlungsmittel anerkannt.
Achwas. Klappt prima ganz ohne das.
Und wie gesagt: Es gibt keine Forderung aus einem Geldschein. Auch nicht nach Deiner haltlosen Annahme (es wäre systemunlogisch, es gibt keine rechtliche Grundlage dafür, es ist nicht einklagbar).
Das Geld hätte dann nur Papierwert.
Nein, das Geld wird atttraktiv für den Zahlungsempfänger sein, wenn er es wieder verwenden kann. Das bei einem Nächsten, einem Dritten, der ebenso auf den Wert des Geldes vertrauen muss.
Das klappt ganz ohne diese von Dir erfundene Verpflichtung, die es u. a. wegen fehlendem Kontrahierungszwang nicht geben kann (sie Privatautomonie!).
2. ForderungIm Gegenzug hat der Geldinhaber eine Forderung,
Klar, wenn es eine Verpflichtung gäbe, gäbe es vielleicht jemanden, der es fordern kann.
dass alle
Geldannahmestellen diesem Geld den gleichen Wert beimessen.
Und wieder forderst Du wohl auch indirekt, das Geldwertstabilität gefordert werden kann und wiederholt, dass in die Privatautonomie, in den Markt eingegriffen werden soll.
Merke: Markt: Der eine findet Deine z. B. 500 Euronen sind 2 Paar Schuhe wert, der andere bietet Dir 4 Paar dafür.
Was soll die ZB jetzt leisten? Und warum? Auf welcher Grundlage? Und praktisch wie?
Ja, diese Forderung, so findest und erfindest Du, soll man an die ZB richten können?
Diese Forderung
besteht gegen die Zentralbank.
Und wieder auch die Gegenprobe: Die Verpflichtung der ZB wäre also woraus und worauf?
Gibt es da Regelungsbedarf, Regelungen und Rechtsprechung?
Nein, das ist nur ausgedacht und unwahr.
3. US-Dollar war ein echter Schuldschein
Das andere sind also keine Schuldscheine. Davon rede ich ja.
mit Rückgabeforderung
Jeder Dollar-Besitzer hatte das Recht, gegen die Abgabe eines
Dollar-Scheines eine bestimmte Menge an Gold einzufordern.
Alle anderen Währungen waren nur Sub-Währungen des Dollars.
Ja, diese Geldscheine sollten Forderungen beinhalten, die bei Bezahlung abgetreten werden.
Hierbei wird, anders als beim Euro, eine Verpflichtung der Notenbank weitergegeben, auf einen Geldwert im Form von EM.
Oder Staatsvermögen: http://de.wikipedia.org/wiki/Assignat
Das waren Schuldscheine bzw. Inhaberpapiere.
Allerdings: Wo war das einklagbar? Wer war wozu verpflichtbar?
Zumal wenn der Wert so rasant verfallen kann...
Nein, das ist also auch nur scheinbar garantiert. Zwingen kann man als Geldscheininhaber dann auch niemanden zu nicht.
Was ich Dir zeigt: Wann war die große Inflation im deutschen Reich und wann war die Aufhebung des Goldstandards für die Reichsmark?
Das sagt doch alles.
Die Amis schaffen auch bereits 33 den Goldstandart ab und gehen bis 73 auf eine Silbermetallbindung. Und warum haben sich die Leute nicht noch schnell das Gold geholt? Oder später Silberdollar?
http://de.wikipedia.org/wiki/Goldstandard#Dollar_.281933.29
Wer hat da gegen wen etwas gefordert oder eingeklagt?
Nichts.
Nun zu einer klassischen Verschleierung:
4. Bilanzierung als Schuld
Ausgegebenes Geld passiviert die Zentralbank als Schuld.
Der Jurist fragt gaaanz nüchtern: Wer was von wem woraus? Passt immer.
Also wessen Schuld wem gegenüber worauf?
Gegenüber den Geldscheininhabern - oder besser den GBs usw.?
Merkst Du was?
Meinst Du, die von Dir genannten angeblichen Forderungen der Geldscheininhaber und die von Dir genannten angeblichen Verpflichtungen (Schuld) der ZB werden da bilanziert?
Es sei also bilanzierbar, dass die ZB dem Geldscheininhaber für z. B. 500 Euro zu einem Vermögenswert von 500 Euro verhelfen muss.
Nein, das ist nicht so.
Viele freundliche Grüße
azur
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