Nein, das ist schlicht falsch: Siehe § 935 Abs 2 BGB

azur, Dienstag, 14.04.2015, 21:00 (vor 3585 Tagen) @ Beo213663 Views
bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 14.04.2015, 21:05

Hallo Beo,

Du brauchst mit mir nicht versuchen auf Remi zu verhandeln. Kann selbst die Festlegungen auch nicht ändern.

Es ist klar festgelegt, was ein Schuldschein bzw. ein Inhaberpapier ist. Ein verbrieftes Recht (siehe selbst, was Verbriefung ist), was eindeutig meint einen Anspruch (es gibt auch Gestaltungsrechte usw. - aber es ist klar festgelegt, was übrigens auch systemlogisch ist - habe auch im im Forum schon erläutert, warum).

Geld verbrieft keinerlei Recht! Daraus hat man keinen Anspruch. Niemand!

Und aus diesem Grunde hat der Gesetzgeber auch ganz klar unterschieden: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__935.html

"(2) Diese Vorschriften finden keine Anwendung auf Geld oder Inhaberpapiere..."

Du kannst keine Oberkategorie Schuldschein (falsch!) zu einer Unterkategorie Geld (flasch!) bewirken - und zwar aus viellerlei Gründen. Du kannst Dir allerlei ausdenken, aber das kann eben schlicht falsch sein.

Das was ich mitteilen durfte, ist verbindlich.

Im gesamten Recht, in der gesamten Wirtschaft.

In der gesamten Fachliteratur.

Viele freundliche Grüße

azur

--
ENJOY WEALTH
(Groß-Leucht-Reklame am Gebäude Lehmann-Brothers/NY)

Meide das Destruktive - suche das Konstruktive.


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