|Fibu-Fritzen: Von Unschuldslämmern zu Schlitzohren| --> etwas sehr wichtiges vergessen und eingefügt

Liated mi Lefuet, Montag, 02.02.2015, 08:34 (vor 3560 Tagen) @ Kostan13256 Views
bearbeitet von unbekannt, Montag, 02.02.2015, 09:02

Sali Kostan

Ich habe etwas fundamental Wichtiges vergessen: unten (rot) eingefügt.

Meiner Meinung nach hat damit die Buchhaltung ihre Unschuld verloren. Ein
eigentlich neutrales Verfahren wird als Machtmittel zweckentfremdet.

Nochmals zu deinem Satz:

"Ich selber finde bereits monetäres Bewerten von Dingen (sei es
kameralistisch oder in Bilanzen) als Denkschritt mehr als fragwürdig".


Was bleibt uns Menschen denn anderes Übrig?
Wir leben (=arbeiten und relaxen, konsumieren, ...).
Wir nützen dabei unsere Kulturtechniken (Sprache, Schrift, Mathematik).
Warum sollten wir keine Verträge in denen die Werteinheit EURO (USD oder
...) vorkommt?

Den Satz bezog ich auf die Firmen-Ebene. Du -oder wir Normalos (sogen. natürliche Personen)- können keine luschen Fibu-Tricks anwenden, die erst noch legal sind: Aber nur für juristische Person, d.h. Unternehmen wie Produzenten oder Banken . Im wesentlichen handelt es sich darum, Bilanzen zu verfälschen. Ziel:

1. Entweder Verluste zu kaschieren, zu verbergen

2. oder steuerbaren Gewinn verschwinden zu lassen

3. oder via Luftbuchungen bewusst zu erzeugen. Sie erhöhen zwar den steuerbaren Gewinn. Aber solche luftig-windigen Geschäfte sind derart einträglich, da die Steuern darauf bloß "Peantus" darstellen.

Das Ganze versteckt im harmlos scheinenden Wieselwort-Begriff "fair vaule Prinzip". Es verstösst gegen das strenge "Realisations-Prinzip" aka: scharfes Tatsachen-Prinzip (folgend TP), wie hier @BillHicks erklärt.

Das TP "umschwirrt" uns tagtäglich, ohne aufzufallen. (Fast) niemand nimmt es wahr. Beispiel: Du hast im Fisch-Restaurant gegessen. Die Wirtin bringt dir den Kassabeleg im Original (eine Kopie¹ davon befindet sich auf der Kassarolle). TP= Du bist ab *jetzt* verschuldet, das Fischlokal verguthabt: Ein paar Minuten lang. Bis Du diese Rechnung begleichst, den Kassabeleg als Quittung behalten darfst. Er beweist, du bist aus der Schuld entlassen: Du und das Lokal seid quitt.

Kurz gesagt: Wirtschaften und Steuern zahlen unter dem scharfen TP ist für mich die unabdingbare Basis, als erster Denkschritt in Richtung von Kurt's Kühler.


Freundlicher Gruß
Liated


PS:

¹ Fibu-Beleg gem. Belegspflicht. (Nur) weil die Forderung des Lokals gegen Dich wenige Minuten dauerte, muss die Wirtin sie nicht als Forderung (via Erfolgsrechnung (ER)) buchen und dann ausgleichen, sobald Du bezahlst: Sie darf es saldiert direkt verbuchen: Kassaeingang an ER .


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung

Wandere aus, solange es noch geht.