Nein, die Verpflichtungen beginnen mit Vertragsschluss - Auszahlung ist nur Erfüllung
Die Rechte und Pflichten von Vertragspartnern gelten grundsätzlich ab Vertragsschluss.
Die Rechte und Pflichten der Vertragspartner bei einem Dalehnsvertrag beginnen ab diesem Moment, wobei es vom Eintritt einer Bedingung geprägt werden kann.
Von da an gibt es zwei Hauptforderungen: Bereitstellung und Rückgewähr.
Die Auszahlung ist die Erfüllung der Verpflichtung des Darlehnsgebers.
Der Kreditvertrag hat ein Datum. Ab da gilts.
Nicht zu kompliziert denken.
Wenn nun vereinbart würde, dass die Vertrag erst mit Bereitstellung als geschlossen gelte, dann ist das eben so. Aber auch dann beginnen die Verpflichtungen eben ab diesem Moment. Die Auszahlung ist die Erfüllung der einen 2 Hauptforderungen, die man auch Verpflichtungen nennt.
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(Groß-Leucht-Reklame am Gebäude Lehmann-Brothers/NY)
Meide das Destruktive - suche das Konstruktive.