Vernichtung von Zahlungsmitteln, aber niemals durch Kredittilgung
Hallo Beo2,
Danke für Deine Hinweis auf Deine Antwort an Liated, die aber nicht widerlegen kann, was rechtlich dazu gilt.
Ein Schuldverhältnis besteht zwischen einem Schuldner und einem Gläubiger.
Geld ist kein Inhaberpapier, weil ihm keine Forderung zu Grunde liegt.
Aber auch das Übrige ist leider fast durchweg nicht richtig.
Das Geld ist ja nie weg, es hat nur ein anderer.
Wenn Du den Inhalt Deines Portemonnaies, Deine Banknoten, verbrennst (Dereliktion), dann ist das Geld mit Sicherheit weg und bei keinem anderen.
Nein, Geld ist nicht nie weg. Das sind Sprüche aus der Mickey
Mouse-Oekonomie. Es verschwindet hin und wieder durch Abschreibung.[/i]
Bargeld das verbrennt, Münzen die auf einer Schiene platt gepresst wird: weg. Für immer.
Nein, durch Abschreibung verschwinden lediglich Geldforderungen, jedoch
keine Zahlungsmittel (GELD).
Richtig.
Zahlungsmittel verschwinden nur durch
Kredittilgung.
Wie bitte?! Falsch!
Wenn Du einen Kredit, also eine Geldschuld mit Geld tilgst, ist das Zahlungsmittel doch davon nicht weg! Das ist dann beim anderen.
Was verschwindet ist die Geldforderung, denn diese Schuld ist durch Erfüllung (siehe BGB) erloschen (siehe BGB).
Aber doch nicht das Zahlungsmittel!
Fehlen hier etwa ganz elementare Kenntnisse?
Über den Satz habe ich mich neulich schon amüsiert. In mancher Hinsicht.
Mit Gruß, Beo2
Viele freundliche Grüße
azur
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