Märchenhaft - Tributtilgungsmittel (edit: Befugnis)

azur, Mittwoch, 28.01.2015, 12:43 (vor 3564 Tagen) @ Beo213795 Views
bearbeitet von unbekannt, Mittwoch, 28.01.2015, 12:49

Hallo Beo2,

Jurist bist Du jedenfalls nicht, aber Du gehst wenigstens nach der absolut üblichen Formel für Falllösungen vor:

"Die Frage "Wer will was von wem woraus?" ist die Einstiegsfrage, mit der man sich bei der Prüfung eines zivilrechtlichen Anspruchs den Einstieg in die Prüfung und die Konstruktion des Obersatzes erleichtern kann. Dabei bezieht sich "wer" auf den Anspruchsteller, "was" auf den Anspruchsgegenstand, "wem" auf den Anspruchsgegner und "woraus" auf die Anspruchsgrundlage."

http://www.lexexakt.de/index.php/glossar?title=werwasvonwemworaus.php
https://www.jura.uni-tuebingen.de/professoren_und_dozenten/gebauer/mitarbeiter/saladin/...
http://www.osa.fu-berlin.de/rechtswissenschaft/beispielaufgaben/zivilrecht/index.html

Der Euroschein selbst verbrieft nichts.

Deshalb gilt Bargeld nach höchstrichterlicher Rechtsprechung eben nur den Inhaberwertpapieren gleichgestellt, wie wie beide schon festgestellt haben.

Und auch warum.

Die Eurobanknote verbrieft nur kein eigenständiges Forderungsrecht.

Denn dazu müsste bereits eine Person bekannt sein, die mittels
Eurobanknote beansprucht werden kann.[/i]

Und eben noch mehr: Wer was von wem woraus.

Und nun konstruierst Du etwas, dass Du für möglich hälst und stellst es hin wie ein sichere Behauptung.


Die "Person" ist bekannt: Es ist der Staat als der Eigentümer der BuBa
und der eigentliche Emittent von Zentralbankgeld (Euro)
. Der Staat
schuldet dem Notenhalter/-überbringer (quasi "Inhaberpapier") alle seinen
gebührenpflichtigen (Dienst-) Leistungen, zuzüglich der vom Staat
momentan zum Kauf oder zur Miete angebotenen Vermögenswerte.

Darf ich mal lachen?

Wo hat den schon mal wer aus dem Eingenbesitz einer Banknote einklagen können?

Du selbst hast von mir Rechtsprechung und Quellen verlangt. Also her damit.

Es ist aber sicher, dass Du da keinen Beleg bringen kannst!

Diese
Leistungen sind einklagbar, wenn der Überbringer auch die übrigen
Voraussetzungen erfüllt.

Natürlich darf man staatliche Lesitungen einklagen. Das richtet sich dann nach öffentlichem Recht: Leistungsklage nach VwGO (nicht die nach ZPO!):http://de.wikipedia.org/wiki/Leistungsklage

Die Berechtigung daraus entspringt dem Gesetz, wie den SGB (man kann auch auf Erteilung eines Studienplatzes oder eine Baugenehmigung klagen), aber nicht einem Geldschein!

Prüfung: https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/OEF004/SoSem_08_Junk/Schema_allg.LK.pdf
http://www.uni-potsdam.de/u/ls_staatverwkom/text/agverw._r/PruefungsschemaLeistungsklag...

Der Staat (Behörde) kann sich zur Herausgabe nur
weigern, wenn man mit einer anderen Währung anstelle des gZM bezahlen
möchte.

Es ist grundfasch, was Du hier behauptest.

Im Übrigen fuhrwerkst Du hier mit 'Herausgabe' herum (wie überhauot mit Fachbegriffen, die Du weder studiert noch verstanden hast, ja nicht einmal vorweg überprüft). Diese wiederum sind ganz vorwiegend privatrechtliche Ansprüche: http://www.juraexamen.info/schema-herausgabeanspruche/

Der Staat wird nur ganz selten privatrechtlich tätig, etwa wenn eine Behörde Büroartikel kauft.

Du vermengst und behauptest wüst.


Im Grunde genommen sind alle staatlichen Leistungen "gebührenpflichtig"!
Einfachheitshalber stellt der Staat aber die Mehrzahl seiner bereits
erbrachten Leistungen seinen Bürgern monatlich in Rechnung .. in Form der
Steuerforderung. Hier kommt ein solidarisches Prinzip bei der
"Gebührenzahlung" zur Anwendung.

Ebenfalls ausgedacht und falsch. Vermengung von Ansprüchen, Redchtsgebieten. Steuern und Gebühren. Lies doch erst mal nach, ehe Du soetwas zusammenreimst.

Die Ansprüche auf staatlichen Leistungen rühren weder aus dem Eigenbesitz einer Banknote, noch aus dem Umstand, ob jemand Steuern zahlt.

Die Eurobanknote vebrieft hingegen die Befugnis (das Recht desjenigen

der sie hält), mit ihr Geldschulden zu bezahlen bzw. zu begleichen.[/i]

Wild ausgedacht und falsch!

Eine Eurobanknote verbrieft eben kein Recht.

Das haben wir doch zig mal erläutert.

Es ist ein gesetzliches Zahlungsmittel. Etwaige Ansprüche auf Annahme der Zahlungen kommen aus dem Gesetz und nicht aus der Banknote!


Dies kommt noch hinzu .. ist also ein zusätzlicher Aspekt von
(staatlichem) Zentralbankgeld.

Reine Phantasie, die in nichts ein Grundlage hat.

Die "verpflichtete Person" ist vorhanden: Es ist der Staat.

Nein, der Staat ist nicht durch Geldscheine verpflichtet, sondern, wie alle anderen, aus Gesetzen (und Verträgen).

Was hat der Staat von der Bereitstellung von Zahlungsmitteln? Nun das ist im Debitismus erklärt: Unter anderem, um Tribut entrichten zu können. Und die Geldgeschichte enthält viele Beispiele, dass Münzen geprägt wurden, um Söldner bezahlen zu können.

Aber auch eine Münze, ebenfalls rechtlich klar eine Urkunde, verbrieft nichts. Früher enthielten sie den Wert EM (abgesehen von den Scheidemünzen).

Es ist absolut unklar, woher Du meinst das wissen zu können, was Du hier behauptest.

Fast durchweg falsch.

Viele freundliche Grüße

azur


Befugnis: Das sind in der Praxis ganz vorwiegend Klagebefungnis: http://de.wikipedia.org/wiki/Klagebefugnis
http://www.rechtswoerterbuch.de/recht/k/klagebefugnis/

Das ist verwand mit Aktiv und Passivlegitimation (mal abgesehen von Standschaften, Streitgenossenschaften etc. pp.). Das muss man eben gründlich studieren, ehe man sich damit auskennt.

--
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(Groß-Leucht-Reklame am Gebäude Lehmann-Brothers/NY)

Meide das Destruktive - suche das Konstruktive.


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