Zu Rechtslage: "GELD = Inhaberpapier" ..

Beo2, NRW Witten, Dienstag, 20.01.2015, 21:31 (vor 3672 Tagen) @ azur14993 Views

Und deshalb kann ein Geldschein eben kein Inhaberwertpapier sein.

Dazu Wikipedia:
http://de.wikipedia.org/wiki/Geld#Rechtliches_zum_Geld

"Nach deutschem Recht wird Geld den Inhaberpapieren gleichgestellt (§ 935 Abs. 2 BGB). Das bedeutet, dass Geld gutgläubig sogar dann noch erworben werden kann, wenn es dem rechtmäßigen Eigentümer gestohlen wurde, verloren gegangen oder sonst abhandengekommen ist. Für andere bewegliche Sachen gilt das nicht (§ 935 Abs. 1 BGB), weil bei Geld und Inhaberpapieren deren Verkehrsfähigkeit nicht eingeschränkt werden soll."

Ich finde, damit ist die Streitfrage entschieden .. und Du hast leider "ein Problem".

Mit Gruß, Beo2


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