Langsam wirds ja was in diese Richtung

Ashitaka, Mittwoch, 21.01.2015, 01:34 (vor 3856 Tagen) @ azur16002 Views

Die Rechte und Pflichten von Vertragspartnern gelten grundsätzlich ab
Vertragsschluss.

Wo behaupte ich "grundsätzlich" Gegenteiliges? Einfach mal irgendwas schreiben?

Eine Mirkrowelle wärmt grundsätzlich Essen auf.

Die Rechte und Pflichten der Vertragspartner bei einem Dalehnsvertrag
beginnen ab diesem Moment, wobei es vom Eintritt einer Bedingung geprägt
werden kann.

Na sieh mal einer an. Richtig, vom Eintritt einer Bedingung geprägt. Welche Bedingung wäre das denn deiner Ansicht nach?

Von da an gibt es zwei Hauptforderungen: Bereitstellung und Rückgewähr.

Du verweist zuerst auf eine Bedingung und dann auf einen Zeitpunkt dieser Bedingung. Welche Bedingung also?

Die Auszahlung ist die Erfüllung der Verpflichtung des Darlehnsgebers.

Unbestritten.

Der Kreditvertrag hat ein Datum. Ab da gilts.

Ehrlich? Seit wann haben Kreditverträge ein Datum? [[top]]
Was glaubt Azur, bis wohin (zeitlich) kann der Kreditvertrag maximal Regelungen treffen?

Nicht zu kompliziert denken.

Die Diskussion läuft wie geplant.

Wenn nun vereinbart würde, dass die Vertrag erst mit Bereitstellung als
geschlossen gelte, dann ist das eben so.

Welcher Vertrag? Die Rechte & Pflichten aus dem Kreditvertrag nach KWG gelten immer und ausschließlich ab dem Vertragsdatum. Die Rechte & Pflichten aus den übrigen Regelungen des Darlehensvertrages hingegen gelten erst ab Bereitstellung oder Auszahlung des Geldbetrages (im Kern die Kapitaldienstvereinbarungen).

Aber auch dann beginnen die
Verpflichtungen eben ab diesem Moment. Die Auszahlung ist die Erfüllung
der einen 2 Hauptforderungen, die man auch Verpflichtungen nennt.

Die Verpflichtungen aus dem Kreditvertrag (In sich geschlossene Vereinbarung und Teil des Darlehensvertrags) beginnen sofort, wohingegen die übrigen Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag erst mit der Bereitstellung bzw. Auszahlung des Geldbetrages beginnen. So sind die Vertragsmuster gestaltet. Das hat wesentlich mit den Sicherheitenverträgen (wiederrum Bestandteil des Kreditvertrags über die AGBs) zu tun, sowie mit der Tatsache, dass z.B. ohne Auszahlung keine Rückzahlung terminlich verpflichtend ist.

Immer der Reihe nach Azur, dann wirds auch nicht kompliziert.

Herzlichst,

Ashitaka

--
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