Unglaube - und völlig falsch (edit)

azur, Montag, 19.01.2015, 23:30 (vor 3573 Tagen) @ Ashitaka15477 Views
bearbeitet von unbekannt, Montag, 19.01.2015, 23:34

Hallo Ashitaka,

es ist eine Ausnahme, dass ich wenigstens eine Sache richtig stelle, denn Du phantasierst im einem Dir fremden Fachgebiet herum:

Wer aber ist bei einem Geldschein der, gegen den sich die Forderung
richten soll? Es fehlt an einem Schuldner.


Wo wird vorausgesetzt, dass ein Inhaberpapier eine konkrete Forderung
(einen Schuldner) verbriefen muss. Das Inhaberpapier muss lediglich ein
Recht verbriefen, nicht speziell die gegen eine hinreichend bestimmte
Person gerichtete Forderung!

Das ist gruselig!

Das verbriefte Recht ist die Forderung. Was denn sonst?!

Was Du Dir immer nur wieder so ausdenkst.

Sieh z. B. auch hier, was Du selbst hättest vorher prüfen sollen!

"Verbrieftes Recht

Charakteristisch für ein Wertpapier ist, dass ein Recht (Anspruch) in einem Papier (Urkunde) verkörpert wird.

Bei dem verbrieften Recht kann es sich handeln um

ein Vermögensrecht (z.B: Wechsel, Lagerschein),

ein Mitgliedschaftsrecht (z.B. Aktie),

ein Sachenrecht (z.B. Hypotheken- oder Grundschuldbrief).

Ohne Besitz der Urkunde kann das verbriefte Recht nicht ausgeübt werden (s.u. Vorlagepflicht)."
http://lexikon.jura-basic.de/aufruf.php?file=20&pp=3&art=6&lexi=Recht&i...

Ein Recht ist ein Anspruch!

Oder auch eine Forderungen!

Das ist nur ein anderer Begriff davon.

Und was ist ein Anspruch?

Da haben wir sogar eine schicke Legaldefinition: § 194 Absatz 1: http://dejure.org/gesetze/BGB/194.html

Es ist absurd, wenn Du hier einen Unterschied hereinkonstruieren willst.

Und so geht das in einem fort, und daher mache ich da nicht mit. Man kann da endlos Belege und Quellen bringen, Du verdrehst Dir die Dinge einfach zurecht und bringst das auch noch so vor, als hättest Du Feinheiten begriffen, wo es schon an Grundlegendem mächtig hapert.

Viele freundliche Grüße

azur

PS: Auf den Rest gehe ich gar nicht erst ein.

Eindeutig ist eine Banknote mittlerweile kein Inhaberpapier mehr.


So eindeutig, wie es deiner Ansicht nach Eigentum an Forderungen gibt?

Das ist nicht meine Meinung, das ist Standard im Recht.

Edit: Alles ganz leicht zu finden!

http://de.wikipedia.org/wiki/Wertpapier#Verbriefung_eines_Rechts
http://de.wikipedia.org/wiki/Wertpapier#Nach_dem_verbrieften_Recht

--
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