Wer kann aus einer Banknote vollstrecken? Diese kann kein Inhaberpapier sein

azur, Montag, 19.01.2015, 21:49 (vor 3573 Tagen) @ Beo215219 Views

Hallo Beo2,

es freut mich, dass bei solchen Klärungen doch richtig etwas herauskommen kann, auch wenn es anstrengend sein kann.

Solange es nicht endlos im Kreise geht und einfache Dinge anerkannt werden können... Können alle etwas dazu lernen und die Zusammenhänge werden klarer, was bei mir, dank meiner Ausbildung, in einigen Dingen im Bereich des Rechts, zumindest im Rechtlichen so ist, aber auf anderen Gebieten nicht. Wenn sich also verschiedene Expertise (sofern wirklich vorhanden) zusammentut, ist das klasse.

Was auch Lieated meint, ist dieser Irrtum:

.. ist großer Irrtum deinerseits. Verbrennt eine Banknote, welche ein
sog. Inhaberpapier* ist, so verbrennt auch das beurkundete
Schuldverhältnis, welches grundsätzlich zwischen dem momentanen
Geldhalter (Gläubiger) und dem Geldemittenten (Schuldner) besteht. Einfach
so, weg ist es.

*) http://de.wikipedia.org/wiki/Inhaberpapier

Daraus geht eigentlich hervor, dass Bar-Geld kein Inhaberpapier mehr sein kann.

Eindeutig ist eine Banknote mittlerweile kein Inhaberpapier mehr.

Lies erst mal das: http://de.wikipedia.org/wiki/Geld#Rechtliches_zum_Geld

Es ist eigentlich ganz einfach: Ein Inhaberpapier gehört zu einer konkreten Forderung. A schuldet B einen Betrag X.

Eine solche Forderung kann gehandelt und abgetreten werden.

Wer aber ist bei einem Geldschein der, gegen den sich die Forderung richten soll? Es fehlt an einem Schuldner.

Es ist zudem klar, dass: "Münzen und Scheine gehen ins Eigentum des Inhabers über; die oft behauptete Aussage, die Europäische Zentralbank sei Eigentümer, der Inhaber nur berechtigter Besitzer, gilt nicht für den Euro. Das Eigentum an Geld wird wie bei Inhaberpapieren durch einfache Einigung und Übergabe verschafft (§ 929 Satz 1 BGB). Euroscheine sind Sachen im Sinne von § 90 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. An Sachen kann jeder Eigentum gemäß allgemeinen zivilrechtlichen Regelungen erwerben. Banknoten und Münzen gehören somit demjenigen, dem sie übereignet worden sind. Der Eigentümer kann mit ihm gehörenden Sachen in den durch die Rechtsordnung gesetzten Grenzen nach Belieben verfahren. Für den Euro gilt, dass die Zerstörung von Zahlungsmitteln weder rechtswidrig noch strafbar ist.[13]"

Gleich ob und aus welchem Schuldverhältnis Geld stammen sollte, eine Banknote kann kein Schuldverhältnis sein, da es keines zwischen dem Eigentümer der Banknote und sonstwem ausdrückt. Es gibt keine Forderung, keinen Gläubiger, keinen Schuldner.

Es ist eine Urkunde über einen Betrag eines Zahlungsmittels, mit der eine Geldschuld (*) getilgt werden kann.

* auch @bm, das ist lesenswert: http://de.wikipedia.org/wiki/Juristische_Fachsprache

Genauigkeit ist den Juristen eigen. Das sind auch alles keine neuen Erkenntnisse, sondern uralte Fragen im Recht.

Wenn man nun einen Geldschein bei einer Bank auf sein Konto einzahlt, erhält man einen Anspruch auf Rückgewähr (bzw. es kann mit anderem verrechnet werden - rechtlich heißt das aber lt. BGB Aufrechnung). Hierbei gibt es also einen Schuldner und einen Gläubiger. Anders bei einer Banknote.

Die Kardinalfrage ist immer, ob es eine Forderung gibt, die sich von einem Gericht erkennen und von einem Gerichtsvollzieher vollstrecken lässt.

Nun stelle man sich die entscheidende Frage, ob der Inhaber einer Banknonte eine Forderung gegen jemanden gerichtlich durchsetzen kann.

Das kann man auch praktisch versuchen.

Viele freundliche Grüße

azur

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