Das ist im Forum bekannt - wird aber überwiegend so verwendet als ob...

Silke, Dienstag, 20.01.2015, 11:51 (vor 3858 Tagen) @ Beo216062 Views
bearbeitet von Silke, Dienstag, 20.01.2015, 12:48

Hallo Beo2,

Ich kann mit Geldforderungen vielfach agieren als wären sie Geld, z.B. Überweisung einer Giralsumme meiner Hausbank (=Geldforderung von mir gegen die Bank) zur Tilgung einer Steuerschuld an das FA (=Geldforderung vom FA an mich).

Geldforderungen sind kein allgemein
akzeptiertes Zahlungsmittel (Liquidität, Kaufkraft). Du kannst damit nicht
(in der Stadt) einkaufen gehen.

Ja. Nur bezifferte und beurkundete Teilsummen von Geld sind AAZM.

Eine gewisse Ausnahme ist das Giralgeld der Geschäftsbanken: Dies ist
sowohl weitläufig akzeptiertes Zahlungsmittel (mindestens innerhalb ein
und derselben Bank), also GELD (wennauch mit eingeschränkter Bonität),
als auch Geldforderung, welche sich allerdings auf eine ganz andere
Währung bezieht.

Giral ist eine Forderung des Kunden auf eine bezifferte und beurkundete Teilsummen von Geld gegen die Bank.

Du kannst mit deinen Schulden gegenüber deinem Vermieter oder mit den
Schulden deines Vermieters Dir gegenüber nichts kaufen. Es ist kein
Zahlungsmittel.

Richtig. Mit Schulden kann ich weder etwas kaufen noch etwas bezahlen. Die kann ich nur tilgen um der Sanktion zu entgehen.
So wie ich @Ashitaka verstanden habe kann ich Schuldverhältnisse nicht einmal übertragen.
Wenn ich das Schuldverhältnis A<->B beenden möchte, aber aus Geldmangel nicht kann und mein Sohn C das übernehmen würde ginge im gegenseitigen Einverständnis nur:
Schuldverhältnis A<->B wird beendet.
Schuldverhältnis A<->C wird begonnen.
Ich bin schuldenfrei. Mein Sohn ist Schuldner.

GELD ist immer eine LEISTUNGsforderung gegen den Geldemittenten.
Wir haben es hier also zugleich mit einer monetären und einer
nicht-monetären Ebene zu tun; sozusagen mit einem Sachverhalt mit
"doppeltem Boden".

Das kann ich fast noch verstehen.
Emittent ist die ZB - Hüterin der Währung.
Wenn A einen Kredit von seiner GB bekommt muss er Sicherheit und Pfand bieten.
Die GB reicht die Pfänder der Kreditnehmer A-X, so sie ZB-fähig sind, gebündelt an die ZB weiter um auf ihrem ZB-Konto Anspruch auf eine bezifferte beurkundete Teilsumme von Geld zu bekommen.
Wenn der A nun auf Einkaufstour gehen will fordert er von der GB eine bezifferte beurkundete Teilsumme von Geld in Form von Eurobanknoten und Scheidemünzen (er hebt Bargeld ab) oder hält schon mal einen Überweisungsschein oder seine EC-Karte bereit um die bezifferte beurkundete Teilsumme von Geld in elektronischer Form zur Tilgung einer beim Einkauf entstehenden Schuld zu verwenden.
Oder?

Liebe Grüße
Silke

PS. Der Dottore schrieb mal Geld=Anspruch auf BIP
@Ashitaka habe ich so verstanden, dass Geld=Zeit ist
Das sagt ja dann auch der Volksmund [[zwinker]]

Ab hier erklärt Tassie für mich recht verständlich:
http://www.dasgelbeforum.de.org/forum_entry.php?id=118663
Das reicht aber nicht weil jeder dem Begriff "Geld" etwas anderes zuordnet angefangen von Scheinen, Münzen, Bits über Forderungen,Schuldscheine und Inhaberpapiere...
Hier wurde über Zahlungsmittel diskutiert:
http://www.dasgelbeforum.net/ewf2000/forum_entry.php?id=392332
Und hier eine Umfrage zu Geld:
http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=297567
GB-G, ZB-G, Giral-G, GZ, AAZM, StZM, ZM, Schuldentilgungsmittel,name it...
Manche sagen - Gold sei Geld, manche meinen - BTC seien Geld, manche dachten Aluchips in der DDR waren Geld und manche sagen Schuldverhältnisse in einer VoWi (also dort wo gewirtschaftet! wird) sind Geld.


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