Bleiben wir bei dem, was Du fragtest - es ist doch klar, woher non olet stammt

azur, Donnerstag, 29.01.2015, 15:24 (vor 3563 Tagen) @ QuerDenker13257 Views
bearbeitet von unbekannt, Donnerstag, 29.01.2015, 15:28

Hallo QD,

danke.

Wenn Dir die Diskussion offen erscheint, dann denke ich an:
Mark Twain — 'Never argue with a fool, onlookers may not be able to tell the difference.'

(Du bist dabei klar der onlooker)

Dann ist es sinnlos.

Ashitaka kennt weder das Recht, hat keine Ausbildung darin und liest nicht mal in der Rechtsliteratur - mal abgesehen vom Gesetz.*

Aber Dir erscheint die Diskussion offen. Aha, wie befürchtet.

Woher 'non olet' herkommt, liegt doch auf der Hand.

Aber es geht um die Macht, dass ein Machthaber es vermag (Vermögen) zu definieren, was gilt.

Nicht Ashitaka kann erklären, im Sinne wie anordnen wie es ist, sondern nur Gesetzgeber und Justiz.

Aber Du kannst versuchen aus einer Banknote zu klagen. Es wird Dir jeder Jurist sagen, dass das nicht geht, weil die Eurobanknote keine Recht (bei einem Inhaberpapier ist damit ein Anspruch gemeint) verbrieft. Aber versuch es doch.

Tratzdem ist Geld doch immer wertvoll.

Man kann damit Schuld tilgen.**

Viele freundliche Grüße

azur


* und daher kann er eben auch nichts erläutern. Es fehlt an Wissen und Verstandenhaben der einschlägigen Materie, die ausweist, was der Gesetzgeber damit für verbindlich erklärt hat.

** auch das hat der Gesetzgeber so bestimmt: u. a. § 14 BBankG.

--
ENJOY WEALTH
(Groß-Leucht-Reklame am Gebäude Lehmann-Brothers/NY)

Meide das Destruktive - suche das Konstruktive.


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