Azur dreht durch

Ashitaka, Donnerstag, 29.01.2015, 10:35 (vor 3564 Tagen) @ azur13682 Views
bearbeitet von unbekannt, Donnerstag, 29.01.2015, 10:41

So wie du hier im Forum von "Eigentum an Forderungen" phantasierst und die Verbriefung eines subjektiven Rechts in einer Eurobanknote (= Inhaberpapier) abstreitest, beweist du nicht mehr, als dass dir nur etwas an dem Anschein wichtig ist, die Erfahrenheit eines Juristen auszustahlen. Und die Ablehnung einer Unterhaltung darüber, weshalb Eurobanknoten gleich Inhaberpapiere sind, macht es ebenfalls deutlich, dass du ein Blender bist.

Mich blendest du damit nicht. Ich nutze dich.

Das ganze kannst du mit solch lächerlichen Euklid-Lachern, Wikipedia-Ausweichmanövern oder dem ständigen "du willst mir, der da Eigentum an Forderungen erschaffen hat, etwas erzählen?" gerne garnieren. Ich esse das alles und verlange immer wieder Nachschlag.

Ich führe Diskussionen einer Hinterfragung des Blickwinkels wegen, nicht weil ich den Blick auf fragwürdige Antworten beschränken will.

Eurobanknoten sind Inhaberpapieren gleichgestellt (d.h. Eurobanknoten = Inhaberpapiere). Jeder der hier mitliest, kann selbst im Netz überprüfen, ob ein Inhaperpapier "subjektives Recht" verbrieft, oder ob es gar nichts verbrieft (Klopapier ist).

Auch folgendes sollte der Leser selbst überprüfen und nicht auf deinen Versuch reinfallen, mich als einen Desinformaten darzustellen. Ich weiß wie wichtig es dir ist, diesen Eindruck beständig zu erwecken. Deine ganze linguistische Art ist auf den Kontrollverlust deines Gegenüber ausgerichtet.

Da bist du bei mir an der richtigen Adresse. Denn ich betrachte mich nicht als Ashitaka, sondern Ashitaka als ein Werkzeug. Damit kommst du nicht klar, da kein Kontrollverlust deines Gegenüber stattfindet.

1. Eurobanknoten sind Inhaberpapierem gleichgestellt (Eurobanknote = Inhaberpapier)

2. Inhaberpapiere verbriefen "subjektives Recht"

3. "Subjektives Recht ist die rechtlich gewährleistete konkrete Befugnis, etwas zu tun, zu unterlassen oder zu verlangen."

4. "Erst der Anspruch ist eine spezifische Befugnis, von einem anderen ein bestimmtes Tun oder Unterlassen zu verlangen. Diesem "Verlangenkönnen" steht die Leistungspflicht eines anderen gegenüber."

Jeder kann selbst überprüfen, dass die Eurobanknote kein "Verlangenkönnen" (Anspruch / Forderung / spezifische Befugnis) verbrieft, sondern nur eine Befugnis (subjekives Recht), zukünftig spezifisch verlangen zu können.

Heute Abend werde ich die Detailantwort auf deine letzte Antwort posten.

Ich habe auch schon ein paar Fragen vorbereitet, bei denen du dich einfach nur mit Ja & Nein festlegen musst. Das magst du überhaupt nicht, ich weiß. Die Zirkusliste deiner Behauptungen kann ich dadurch aber erweitern.

--
Der Ursprung aller Macht ist das Wort. Das gesprochene Wort als
Quell jeglicher Ordnung. Wer das Wort neu ordnet, der versteht wie
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