Eurobanknote = Forderungsrecht ..
Der Euroschein selbst verbrieft nichts.
Die Eurobanknote verbrieft nur kein eigenständiges Forderungsrecht. Denn dazu müsste bereits eine Person bekannt sein, die mittels Eurobanknote beansprucht werden kann.
Die "Person" ist bekannt: Es ist der Staat als der Eigentümer der BuBa und der eigentliche Emittent von Zentralbankgeld (Euro). Der Staat schuldet dem Notenhalter/-überbringer (quasi "Inhaberpapier") alle seinen gebührenpflichtigen (Dienst-) Leistungen, zuzüglich der vom Staat momentan zum Kauf oder zur Miete angebotenen Vermögenswerte. Diese Leistungen sind einklagbar, wenn der Überbringer auch die übrigen Voraussetzungen erfüllt. Der Staat (Behörde) kann sich zur Herausgabe nur weigern, wenn man mit einer anderen Währung anstelle des gZM bezahlen möchte.
Im Grunde genommen sind alle staatlichen Leistungen "gebührenpflichtig"! Einfachheitshalber stellt der Staat aber die Mehrzahl seiner bereits erbrachten Leistungen seinen Bürgern monatlich in Rechnung .. in Form der Steuerforderung. Hier kommt ein solidarisches Prinzip bei der "Gebührenzahlung" zur Anwendung.
Die Eurobanknote vebrieft hingegen die Befugnis (das Recht desjenigen der sie hält), mit ihr Geldschulden zu bezahlen bzw. zu begleichen.
Dies kommt noch hinzu .. ist also ein zusätzlicher Aspekt von (staatlichem) Zentralbankgeld.
Vom Verlangenkönnen (Anspruch) mangels verpflichteter Person weit und breit noch nichts zu sehen. Nur die Befugnis = Rechtsmacht wird verbrieft.
Die "verpflichtete Person" ist vorhanden: Es ist der Staat.
Mit Gruß, Beo2