Katzenklo macht Katzen froh ..
Hallöchen Liated.
Jetzt hat's mich erwischt: Links und rechts verwechselt. Nochmals das Ganze korrigiert:
Kein Problem; habe es verstanden.
Na nu, mein "Beispiel" besteht aus genau 4 allgemein verständlichen Alltagssätzen. Wie kann Dir das zu kompliziert sein?
Du brauchst un 3 Stufen: Die BuBa, Banken (von denen Bargeld zu den Nichtbanken "geht") und Dich selbst.
Nein, ich sprach ausschließlich von der ersten Stufe, von dem Zentralbankgeld.
Meines ist ein 1-Banksystem, eine Stufe simpler und im Einklang mit dem Prinzip von Ockham's Rasiermesser.
Auch Du sprachst in deinen Beispielen nur vom Zentralbankgeld; also kein Unterschied zwischen unseren Beispielen.
Wir können dieses Thema nun schließen. Ich stelle fest, dass es Dir trotz mehrmaliger Aufforderung nicht gelungen ist, die gesuchten Geldverbindlichkeiten, welche angeblich unvermeidlich als Pendant zum ZBGeld vorhanden sind, ausfindig zu machen. Damit bleibt meine These vom Netto-Geldvermögen unangefochten bestehen. Sie lautet:
Zentralbankgeld (als Bar- sowie Giralgeld) ist keine Geldforderung; folglich stehen ihm grundsätzlich auch keine Geldverbindlichkeiten gegenüber:
Zentralbankgeld = Netto-Geld(vermögen) in jeder VoWi
Erkläre mir bitte, worin sich nun diese deinen "überaus unkomplizierten" Beispiele essentiell von meinem Beispiel, welches sich auf das Bargeld der BuBa bezieht, unterscheiden.
Beide stimmen mit der Obst/Hinter-Definition (OHD), nach der es kein Nettogeld geben kann. Meines ist einfacher, weil es nur ein 1-Banksystem benötigt. Dein Beispiel hat ein Stufe mehr (die Buba), und widerspricht der OHD, weil Du Bargeld als Nettogeld bezeichnest.
Nein, ich sprach ganz unmissverständlich von der ersten Stufe des heutigen Geldsystems, dem Zentralbankgeld .. wie Du auch.
Deine Beispiele werfen mehr Fragen auf als sie beantworten, so z.B.: War das Bargeld der Kantonalbank vor 200 Jahren nicht etwa durch Gold (oder ähnliches) gedeckt?
Siehe weiter unten.
Also doch mit Gold gedeckt!? Da haben wir es wieder: ZBGeld ist eine realwirtschaftliche LEISTUNGSforderung .. keine Geldforderung, und somit sog. Netto-Geld.
Nun, ich kann mir nicht vorstellen, dass Fischrestaurants in ihrer FiBu keine Konten für die Waren-/Lagerbestände haben und ihren Warenabgang/-einsatz nicht als Aufwand in der GuV verbuchen. Nein, das kann ich nicht.
Irren ist menschlich. Dieses Mal hat es Dich erwischt. Irgendwann erwischt es mich. Nur wenn wir tot sind, machen wir keine Denkfehler mehr. Hoffe ich wenigstens;- )
Deine Schadenfreude finde ich recht billig; ich gönne es Dir. (-:
Ernsthafter: Du kannst/konntest es Dir nicht vorstellen, weil Du (noch) nicht sattelfest bist in den Basics der Fibu. Das werden wir hiermit ändern, siehe hier das Fibu-Lehrmaterial: http://www.lernnetz24.de/rewe/hinweise/52.html , ganz nach untern scrollen zum Schaubild 3, ...
Okay okay, bei leicht verderblicher Ware stimme ich Dir ohne weiteres zu. Frische Fische & Fleisch, Wurst & Käse, frisches Gemüse und Obst, Eier, Bäckerware u.ä. gehört sofort beim Einkauf in ein Aufwandskonto. Ich dachte da im ersten Moment eher an lang haltbare Waren wie z.B. Mehl, Reis, Nudeln, Öle, eingelegtes Gemüse und Obst, Getränke, Wein, Gewürze und ähnliches.
Das Restaurant (oder die Boutique Axon) bucht wegen des Fischeinkaufs (Kleidereinkaufs): Konto Fischer's Fritz (Konto Kleiderlieferant): Rechnung X Euro (passiven, haben) an Warenaufwand (in der Erfolgsrechnung, soll). Sauber, klar: Ohne irgendwelche angeblichen Werte von hirnspinnstigen "Monetonen" (-->das sind monetäre Wertteilchen;- ), die neulich im CERN entdeckt wurden und angeblich in Dingen ihr Unwesen treiben). Ich erwähnte die Monetonen nur wegen der stillen Mitleser nochmals.
Danke für den schönen Link. Ich bleibe aber skeptisch. Bekleidung ist nicht mit Fischen vergleichbar. Mein Steuerberater und das FA von damals hätte deinem Verfahren mit Sicherheit nicht zugestimmt. Da wurde mit dem FA wohl geklüngelt; so was soll es geben. Vielleicht redest Du aber auch nur von der Schweiz oder einem bestimmten Schweizer Kanton.
Auch dieses Thema können wir nun schließen. Du darfst Dich natürlich als Letzter noch dazu äußern.
Ernsthafter: Ich sage, Du irrst Dich. Die Axon AG *muss* den Lagerbestand erst per 31.12. erfassen, bewerten, das Ändern im Vergleich zum Vorjahr mit berücksichtigen und den neuen Saldo in der Bilanz ausweisen.
Da wird gewöhnlich nur mit dem Warenbestand in der Buchhaltung über Lagerwirtschaft abgeglichen .. ob z.B. unklare Verluste oder Buchungsfehler eingetreten sind.
Bei uns wurde der Warenabgang/-einsatz täglich nach Ladenschluss aus der Kasse in den PC (in die Lagerwirtschaft) überspielt und die Summe ordentlich als Aufwand in die GuV gebucht. So hatten wir beinahe täglich, mindestens aber wöchentlich eine vollständige und aktuelle GuV-Rechnung und Bilanz für das laufende Jahr.
Klar, entspricht der Variante links rechts neben (meiner) Variante rechts im Schaubild 3.
Habe ich verstanden.
Ich bin natürlich für Variante links die keine "Monetonen" benötigt und mit dem Prinzip von Ockham's Rasiermesser in Einklang steht. Wo und wie soll z.B. eine Bank ihre "Goldbestände" ausweisen? Unter dem Strich - also unter der Bilanz: 103'034'560g vermuteter, unterstellter, zukünftiger Handelswert: so und so viele Euro
Ich bin natürlich für beide Varianten, je nach der Haltbarkeit und voraussichtlichem Verarbeitungstermin der Ware. Da bin ich ganz flexibel, Zustimmung des örtlichen FA vorausgesetzt.
Eine Bank kann eingekauftes Gold gewiss als Aktiva verbuchen, selbstverständlich zum Einkaufspreis. Beim Kauf macht sie einen Aktivtausch gegen Kasse/Bankkonto. Zum Ende jedes Jahres (wg. Bilanzierungsvorschrift) macht sie eine Wertberichtigung zum momentanen Handelswert; die Differenz verbucht sie als Ertrag bzw. als Aufwand. Das scheint Dir nicht bekannt zu sein.
Die Axon AG war vermutlich gar nicht begeistert, als sie nach dem *allerersten* Geschäftsjahr durch das Buchen des Lagerbestandes im Wert von X, ihren steuerbaren(!) Gewinn um X anhob bzw. gesetzlich anheben musste.
Das verstehe ich überhaupt nicht. Lagerbestand/Wareneingang ist grundsätzlich kein Ertrag und kann somit nicht erfolgs- und steuerwirksam verbucht werden. Lagereingänge werden als Aktivtausch "Kasse bzw. Bankkonto an Warenlager/-eingang" gebucht.
Nun müsstest es Du verstehen, hoffe ich von Herzen.
Da bleibe ich skeptisch. Es ist m.M.n. nicht das übliche Verfahren im Einzelhandel in DE, dass keine Lagerbestands'konten geführt werden und aller Wareneinkauf direkt in ein Aufwandskonto geht. Ich werde mich sicher im Laden noch erkundigen.
Ich danke Dir für unsere Diskussion.
Mit Gruß, Beo2