Lies doch einfach die Definition im Recht und denk Dir nicht wieder etwas zusammen

azur, Dienstag, 20.01.2015, 00:26 (vor 3573 Tagen) @ Ashitaka15289 Views

Ashitaka,

Du willst es nicht lernen, oder?

Gut, noch eine kleine Hilfe:

"(1) Das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen (Anspruch), unterliegt der Verjährung."

Wenn Du nur einen Funken Wissen hättest in diesem Stoff der ersten Stunden eines Jurastudiums, und bereit wärest einfach mal an anderen Stellen nachzulesen, würdest Du auch nicht schon wieder so etwas verzapfen.

Nicht die Verjährung ist konstitutiv für einen Anspruch!

Das ist eine Legaldefinition des Anspruchs, der immer eine Forderung beinhaltet, in einem Abwehrrecht, von denen es etliche gibt.

Hab Dir schon oft genug geschrieben, wie ein Anspruch geprüft wird, aber es stösst auf taube Ohren, wie andere bei MSM und Politikern. Reine Ignoranz, gepaart mit dem Irrglauben, es besser zu wissen.

Es wird geprüft:

1) Anspruch entstanden.

in: http://www.jura.uni-freiburg.de/institute/deutsche_rechtsgeschichte/downloads/nils-bgba... (die Verjährung kommt bei III, der Durchsetzbarkeit - die Forderung ist natürlich immer noch vorhanden, aber eben nicht mehr durchsetzbar. Argument in der Gesetzgebung dafür: Rechts- und Verkehrssicherheit).

Dort wird das Entstehen eines Anspruchs, mithin einer Forderung geprüft. Hat jemand den Tatbestand für eine gesetzliche Verpflichtung erfüllt oder hat jemand mit jemand anderem etwas vereinbart, also eine vertragliche Verpflichtung geschaffen. Daraus ergeben sich Forderungen des Forderungsinhabers, des Gläubigers. Er hat einen Anspruch. Den kann man verbriefen lassen usw. usf.

Kannst Du bitte, bitte, bitte rechtliche Aspekte in Ruhe lassen, wenn Du sie nicht halbwegs verstehst? Oder wenigstens vorher nachlesen - obwohl Halt: Da kommen ja nahezu immer abstruse Interpretationen heraus.

Es tut mir leid, aber ich kann Dir nicht helfen. Wenn es immert wieder nur zu so groben Geschichten kommt, hat es eben keinen Sinn.

@andere: es gäbe auch in diesem letzten Ashitaka-Post noch mehr grobe Fehler, die man richtig stellen sollte. Aber wer soll das alles leisten?

Viele freundliche Grüße

azur

--
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