Musiknoten sind nicht die Musik, sie zeichnen sie nur nach......

Liated mi Lefuet, Montag, 19.01.2015, 20:16 (vor 3573 Tagen) @ Beo215641 Views
bearbeitet von unbekannt, Montag, 19.01.2015, 20:52

Sali beo2

Ashitaka schrieb:

Es sind Eurobanknoten, die eine Geldsumme beziffern und beurkunden,
aber nicht Geld sind.

beo2 schrieb:

Kein GELD, aber eine Urkunde über eine Geldsumme? Verstehst Du wenigstens
selbst, was Du hier schreibst?


Er will (vermutlich) eigentlich etwas ganz Banales ausdrücken. Es kommt auch bei der Legaldefinition für Wertpapiere vor. Wenn wir annehmen, eine Banknote sei ein Inhaberpapier (@azur wird aufheulen;- ) dann gilt im Schweizer Gesetz OR Artikel 965 (1) : <<Der Begriff des Wertpapiers: Ein Wertpapier ist jede Urkunde, mit der ein [unsichtbares] Recht derart verknüpft ist, dass es ohne die Urkunde [weil sie gestohlen wurde, verloren ging] weder geltend gemacht noch (zwecks bar zahlen) auf andere übertragen werden kann.>> http://www.admin.ch/ch/d/sr/220/a965.html, Begriffe in in eckigen Klammern habe ich eingefügt.

Das Inhaberwertpapier Banknote wäre demnach das symbolische Darstellen oder Nachbilden dieses Unsichtbaren auf einem Stück Papier. (früher vor Jahrhunderten auf Kerbhölzern, die bspw. auf griech. Symbolon(!) hiessen. Vor Jahrtausenden auf Tontäfelchen) .Sprich: Die Musik (i.S. unsichtbares Recht) ist nicht das Notenblatt ( die Urkunde << Bargeldnote>>) .

Vor 150 Jahren konnte man bei hiesigen Zettelbanken ähm Zentralbanken –aka Kantonalbanken (KB)- sein Recht als Schuldner geltend machen. Das heißt mein Ur-Ur-Opa konnte und seinen Hypo-Kredit der KB bar zurück zahlen. A) Seine Schulden von X Fr verschwanden (die bei der KB der Guthaben X Fr entsprachen) und der Notenumlauf (die Schulden der KB ggü den Inhabern der Banknoten waren) senkte sich um X Fr. (Die Fibu von Ur-Ur-Opa lass’ ich weg. Er musste als natürliche Person keine Fibu führen. Worüber er bestimmt froh war, vermute ich;- )


Freundlicher Gruß
Liated


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