Definition von GELD ..

Beo2, NRW Witten, Montag, 19.01.2015, 11:05 (vor 3574 Tagen) @ Ashitaka15617 Views

Ach Herrgott, jetzt bitte nicht wieder die Netto-Geld-Geschichten

.. ist eine Nullaussage.

Fall 1: Lässt die EZB neues Bargeld von der Druckerei zu ihrem Sitz herankarren, ist der Schaden gering, da diese Banknoten noch kein emittiertes Geld (Zahlungsmittel) sind.

Die Banknoten waren und werden auch nie Geld sein.

Aber ja doch .. sobald sie emittiert und bilanziert sind!

Es sind Eurobanknoten, die eine Geldsumme beziffern und beurkunden, aber nicht Geld sind.

Kein GELD, aber eine Urkunde über eine Geldsumme? Verstehst Du wenigstens selbst, was Du hier schreibst?

Geldsummen können nicht lokalisiert werden, weil es Verhältnisse sind, die höchstens gebucht werden. Auch die Buchung ist nicht das Geld. Geld ist ein Schuldverhältnis (Kredit), dass durch geldpolitische Operationen auf Eurobanknoten beziffert werden kann, aber nicht muss.

Geldsummen können nicht lokalisiert werden? Das weiss ich aber besser.

In der Bilanz der Zentral-/Notenbanken wird der Banknotenumlauf bilanziert, kein Geld. Die Druckerei schafft kein Geld, sondern Urkunden (Banknoten), die Geld beziffern können.

.. Urkunden, die zu GELD (Zahlungsmittel) werden, sobald sie emittiert und bilanziert sind.

Stop: Die Frage, ob ein Schaden versichert ist, ist ein weiterer Sachverhalt, der der Frage, ob Geld durch die Vernichtung einer Eurobanknote verschwindet, ausweicht. Lass und ganz konkret bei dem Sachverhalt: "Eurobanknote ist verbrannt" bleiben. Welche Nichtbank wem den Schaden ersetzt, ist irrelevant.

.. ist großer Irrtum deinerseits. Verbrennt eine Banknote, welche ein sog. Inhaberpapier* ist, so verbrennt auch das beurkundete Schuldverhältnis, welches grundsätzlich zwischen dem momentanen Geldhalter (Gläubiger) und dem Geldemittenten (Schuldner) besteht. Einfach so, weg ist es.

*) http://de.wikipedia.org/wiki/Inhaberpapier

Andere Fälle und Unfälle ließen sich konstruieren. Solch unpräzise Fragen kann man nicht "allgemein gültig" beantworten.

Weil du hier nicht beim Thema bist, sondern den Sachverhalt umkreist. Lass uns einfach in dem Moment und den Fragen bleiben, was systematisch und technisch im Moment der Verbrennung einer Eurobanknote passiert

Gerne ...

Doch, das Geld (Zahlungsmittel) geht im Fall 2) Jemandem verloren, in dessen Nominalhöhe.
Die EZB kümmert es allerdings gar nicht. Die umlaufende Geldmenge jedoch sinkt.

Die umlaufende Menge an Eurobanknoten, auf denen Geld beziffert ist, sie sinkt.

Na also.

Das ändert aber nichts an der Bilanzsumme der Zentralbank. Von der Geldsumme verschwindet dadurch keine Teilsumme.

Hier schmeißt Du wieder vieles durcheinander.

Und weil du hier in einem Debitistenforum bist schiebe ich auch gleich die Begründung hinter her: Denn dadurch verschwindet kein Schuldverhältnis (Kredit). Die geldpolitischen Geschäfte sind davon unberührt.

Hier wieder. Durch das Verbrennen von Banknoten (Bargeld) verschwindet ein Schuldverhältnis, welches zwischen dem Geldhalter (Gläubiger) und dem Geldemittenten (Schuldner) besteht.
Es ist mir völlig egal, welchem Ismus Du anhängst und mit wessen Federn Du dich schmückst; es zählt allein, was Du hier sagst und tust. Desweiteren, ich streite nicht um Definitionen; sie sind frei gewählt. Du darfst deine behalten, wenn Du damit klar kommst und Andere dafür gewinnen kannst.

Meine Definition ist (auf den Punkt gebracht): GELD ist ein allgemein akzeptiertes Zahlungsmittel, welches ein sog. Inhaberpapier ist (evtl. digital) und ein Schuldverhältnis zwischen dem momentanen Geldhalter (Gläubiger) und dem Geldemittenten (Schuldner) dokumentiert. Es ist also ein umlauffähiges Schuldschein des Emittenten; der Emittent schuldet dem Inhaber eine bestimmte, versprochene Leistung (z.B. Gold, Geldsumme in anderer Währung, Sack Reis etc.). Verbrennt dieser Schuldschein (Dokument), so verbrennt auch das dokumentierte Schuldverhältnis. Es findet eine Entschuldung des Emittenten statt. Wer der Emittent ist, geht aus dessen Signatur, welche sich auf/an jedem Geldschein befindet (auch beim Giralgeld), eindeutig hervor.

Im übrigen, bei Zahlungsvorgängen mit Bargeld und auch mit Giralgeld findet ein Gläubigerwechsel statt; der Schuldner bleibt u.E. derselbe. Bei Zahlungsvorgängen mit dem Giralgeld der GBanken kommt es drauf an, ob ein Geldtransfer nur innerhalb derselben Bank stattfindet oder zwischen Kunden zweier Banken. Im ersten Fall findet lediglich ein Gläubigerwechsel statt. Im zweiten Fall kommt es sowohl zu einem Gläubiger- als auch zu einem Schuldnerwechsel (Emittentenwechsel).

Kannst Du mir noch folgen?

die EZB kümmert es nicht im geringsten. In der Bilanz der EZB befindet sich zwar der Posten "Bargeld im Umlauf" (auf der Passivseite);

Hat sich dort nie befunden. In der Bilanz der EZB ist kein "Bargeld im Umlauf" passiviert, sondern der "Banknotenumlauf".

.. was an dieser Stelle dasselbe ist.

Und noch was: Bargeld ist sog. Netto-Geld. Jetzt dürft Ihr raten, was das zu bedeuten hat.

Ich rate nicht, ich gähne bei solchen Sätzen.

.. ist eine Nullaussage in der Sache. Das tust Du hier recht häufig. Bist Du nicht ganz ausgeschlafen?

Mit Gruß, Beo2


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