Geldtransporter verbrennt ..

Beo2, NRW Witten, Sonntag, 18.01.2015, 20:43 (vor 3574 Tagen) @ Ashitaka16202 Views

Nehmen wir nun an, ein der Inhalt eines Geldtransporters wird vernichtet (und der Geldtransport ist nicht versichert) und es geht z. B. eine Mio Euro verloren.

Dann gehen die Eurobanknoten, auf denen 1.000.000 Einheiten Geld beziffert waren verloren (werden abgeschrieben).

Hier muss man sehr differenzieren:

Fall 1: Lässt die EZB neues Bargeld von der Druckerei zu ihrem Sitz herankarren, ist der Schaden gering, da diese Banknoten noch kein emittiertes Geld (Zahlungsmittel) sind. Dieses Geld ist auch noch nicht bilanziert. Das Transportunternehmen muss der EZB lediglich die relativ geringen Druckkosten und den betrieblichen Aufwand ersetzen. Das Unternehmen ist sicher versichert.

Fall 2: Lässt aber z.B. eine Geschäftsbank von ihrem Hauptsitz 1 Million in Bar zu einer ihrer Filialen hinkarren, weil dort ein Kunde diese Summe am nächsten Morgen abheben will, so sieht es ganz anders aus:
Das Transportunternehmen muss die verbrannte Summe der Bank ersetzen. Es ist dafür sicher versichert. In diesem Fall hat die Versicherung den ganzen Schaden und tatsächlichen Verlust (vgl. die GuV-Rechnung).
Ist das Unternehmen aber nicht versichert, dann ist es pleite und kann die Summe der Bank nicht ersetzen. Vielleicht kann die Bank den Fuhrpark und das Büro pfänden und die Sachen veräußern, und so doch noch an ihr Geld kommen. Kann sie es nicht, so hat die Bank den ganzen Verlust und darf die Summe abschreiben.

Andere Fälle und Unfälle ließen sich konstruieren. Solch unpräzise Fragen kann man nicht "allgemein gültig" beantworten.

Das Geld geht deshalb nicht verloren (Bilanzsumme EZB unverändert). Wie soll eine Summe auch verloren gehen?

Doch, das Geld (Zahlungsmittel) geht im Fall 2) Jemandem verloren, in dessen Nominalhöhe. Die EZB kümmert es allerdings gar nicht. Die umlaufende Geldmenge jedoch sinkt.

Die Funktionen des Geldes, sie sind erloschen.

Nein, das Zahlungsmittel, das Geld selbst, samt seiner "Funktionen", ist erlöschen. Der momentane rechtmäßige Eigentümer (nicht der Besitzer) hat zunächst den Schaden und muss sich an den Schuldigen halten. Findet er keinen und keine Versicherung zahlt, dann kann er den Verlust gewinnmindernd abschreiben.

Aber das geldpolitische Geschäft mit der EZB bleibt davon unberührt. Oder muss man nur Banknoten verbrennen, um die EZB zur sofortigen Rückübertragung der Pfänder zu zwingen?

Richtig .. die EZB kümmert es nicht im geringsten. In der Bilanz der EZB befindet sich zwar der Posten "Bargeld im Umlauf" (auf der Passivseite); die EZB weiss aber nicht, wieviel von dem herausgegebenen Bargeld noch tatsächlich existiert. Das erfährt sie frühestens nach der nächsten Währungsreform, wenn alles noch vorhandene Bargeld zurückläuft. Es wird garantiert viel weniger sein, als rausgegangen ist (vgl. EZB-Posten "Bargeldumlauf).

Die BuBa vermisst z.B. immer noch knapp 13 Milliarden DM in Bar:
http://www.welt.de/wirtschaft/article135738746/Wieso-noch-12-9-Milliarden-D-Mark-im-Uml...

Die kommen auch nicht zurück, da nicht mehr existent. Sie sind untergegangen mit Schmuglerbooten u.ä., landeten teils mit dem Sperrmüll in der Verbrennungsanlage usw.. Alte und kranke Menschen verstecken oft Bargeld im Sofa oder Sessel, oder in der Matratze eingenäht.

Und noch was: Bargeld ist sog. Netto-Geld. Jetzt dürft Ihr raten, was das zu bedeuten hat.

Mit Gruß, Beo2


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