... Katze aus dem Sack (korrigiert)
Sali Beo2
Jetzt hat's mich erwischt: Links und rechts verwechselt. Nochmals das Ganze korrigiert:
Na nu, mein "Beispiel" besteht aus genau 4 allgemein verständlichen
Alltagssätzen. Wie kann Dir das zu kompliziert sein?
Du brauchst un 3 Stufen: Die BuBa, Banken (von denen Bargeld zu den Nichtbanken "geht") und Dich selbst.
Meines ist ein 1-Banksystem, eine Stufe simpler und im Einklang mit dem Prinzip von Ockham's Rasiermesser.
Und, erkläre mir bitte, was genau Du an meinem "Beispiel" nicht
nachvollziehen kannst. Es handelt sich ja auch nicht um irgendein an den
Haaren herbeigezogenes "Beispiel", sondern um meine Beschreibung eines ganz
grundlegenden Aspekts des heutigen Geldsystems. Diesen Aspekt möchte ich
mit Dir klären.
Und da gibt es noch Ockham's Rasiermesser: Man kann auch ein
einfacheres nehmen. Bspw. ein 1-Bank-System. Wie eine Kantonalbank (KB) vor
200 Jahren, jede Zentralbank in ihrem Kanton, die selber eigene Noten
emittierten durfte (sogen. Zettelbank). Wem die KB Kredit gewährte, ist
aus rein monetäres Sicht egal: Ob an den Staat, an Private (Firmen oder
Personen) geht, wird völlig identisch gehabt. Als Vorgang verlängert er
je die Bilanz der KB und beim Barkredit-Nehmer.
Solchen autonomen Zettelbanken -Kommunalbanken- gibt es sogar heute noch
in ärmsten Gemeinden Brasiliens. Mit dem Segen der Regierung emittieren
die KB eigene Bargeld-Noten für Mikrokredite bspw. die "Palmas". Sagen wir
an Carlos. Was Carlos damit macht, ob er später den Mikrokredit zurück
zahlt und allen allenfalls irgendwann Steuern bar an die Gemeinde
abliefert: Alles ereignet sich innerhalb der OHD bzw. der monetären
Strukturen aus Schulden und Guthaben, die Gemeinde (juristische Person),
Bürger (natürliche Personen) und Kleinfirmen (juristische Personen) via
KB (juristische Person) als Clearing Zentrale vernetzt. Und schon landen
wir im Themenkreis im Eingangs erwähnten Link meines Betrages an
@rütli.
Erkläre mir bitte, worin sich nun diese deinen "überaus unkomplizierten"
Beispiele essentiell von meinem Beispiel, welches sich auf das Bargeld der
BuBa bezieht, unterscheiden.
Beide stimmen mit der Obst/Hinter-Definition (OHD), nach der es kein Nettogeld geben kann. Meines ist einfacher, weil es nur ein 1-Banksystem benötigt. Dein Beispiel hat ein Stufe mehr (die Buba), und widerspricht der OHD, weil Du Bargeld als Nettogeld bezeichnest.
strittige Fragestellung (betreffs "Netto-Geldvermögen in DEr VoWi")
beantwortet. Da bin ich gespannt.
Deine Beispiele werfen mehr Fragen auf als sie beantworten, so z.B.: War
das Bargeld der Kantonalbank vor 200 Jahren nicht etwa durch Gold (oder
ähnliches) gedeckt?
Siehe weiter unten
Ich denke, deine Beschreibung des Buchungssatzes ist nicht ganz
vollständig und eindeutig. (-; Meine obige Beschreibung dürfte den ganzen
Sachverhalt exakt wiedergeben. Bin gespannt, was Du dazu sagst.
Und ein Fisch-Restaurant führt tagtäglich ein Fisch-Konto;- )? Etwa
so wie Fischer's Fritz, der frische Fische fischt, und sie an dieses
Feinschmecker-Lokal liefert?[/i]Nun, ich kann mir nicht vorstellen, dass Fischrestaurants in ihrer FiBu
keine Konten für die Waren-/Lagerbestände haben und ihren
Warenabgang/-einsatz nicht als Aufwand in der GuV verbuchen. Nein, das kann
ich nicht.
Irren ist menschlich. Dieses Mal hat es Dich erwischt. Irgendwann erwischt es mich. Nur wenn wir tot sind, machen wir keine Denkfehler mehr. Hoffe ich wenigstens;- )
Ernsthafter: Du kannst/konntest es Dir nicht vorstellen, weil Du (noch) nicht sattelfest bist in den Basics der Fibu. Das werden wir hiermit ändern, siehe hier das Fibu-Lehrmaterial: http://www.lernnetz24.de/rewe/hinweise/52.html , ganz nach untern scrollen zum Schaubild 3, rechts : Dort siehst Du, was Du Dir bis jetzt nicht erdenken konntest: Ein Fischrestaurant führt kein Fischkonto. (Und natürlich ebenso wenig Fischer's Fritz, der diesem Lokal die Fische auf Rechnung liefert (und darauf die MWSt mitbelastet)
Das Restaurant (oder die Boutique Axon) bucht wegen des Fischeinkaufs (Kleidereinkaufs): Konto Fischer's Fritz (Konto Kleiderlieferant): Rechnung X Euro (passiven, haben) an Warenaufwand (in der Erfolgsrechnung, soll). Sauber, klar: Ohne irgendwelche angeblichen Werte von hirnspinnstigen "Monetonen" (-->das sind monetäre Wertteilchen;- ), die neulich im CERN entdeckt wurden und angeblich in Dingen ihr Unwesen treiben). Ich erwähnte die Monetonen nur wegen der stillen Mitleser nochmals.
Ernsthafter: Ich sage, Du irrst Dich. Die Axon AG *muss* den
Lagerbestand erst per 31.12. erfassen, bewerten, das Ändern im Vergleich
zum Vorjahr mit berücksichtigen und den neuen Saldo in der Bilanz
ausweisen.
Wann der Warenabgang/-aufwand (zum Einstandspreis!) in der GuV verbucht
wird, finde ich ziemlich unwesentlich; mir ging es um das Prinzip. Es kam
nämlich in deinem Buchungssatz gar nicht vor (wie auch die MwSteuer).
Siehe oben. Mir geht es ebenfalls ums Prinzip.
Ich habe sozusagen nur das Endergebnis der Buchungssätze - es sind ja
insgesamt zwei (oder drei) - so wie es sich in der Bilanz darstellt,
thematisieren wollen. Die Chronologie und die lehrbuchgerechte Formulierung
war nicht mein Thema. Trotzdem Danke, dass Du mich hierüber aufgeklärt
hast.
Sachvermögen zu bilanzieren, folgt nicht aus irgend welchen streng
logischen Gesetzen. Sondern der Steuergesetz-Geber hat es so bestimmt,
um (in diesem Fall) mehr "steuerbares Substrat zu erzeugen".
Sehe ich auch so .. habe schließlich jahrelang die korrekte Buchführung
und Bilanzierung in einem Einzelhandel überwacht. Bei uns wurde der
Warenabgang/-einsatz täglich nach Ladenschluss aus der Kasse in den PC (in
die Lagerwirtschaft) überspielt und die Summe ordentlich als Aufwand in
die GuV gebucht. So hatten wir beinahe täglich, mindestens aber
wöchentlich eine vollständige und aktuelle GuV-Rechnung und Bilanz für
das laufende Jahr.
Klar, entspricht der Variante links rechts neben (meiner) Variante rechts im Schaubild 3.
Es die Krux an der Fibu, die mir als Teennager entgangen war. (Im Fibu-Unterricht interessierte mich bzgl. Soll/haben nur Fragen wie: Es heißt, die hübsche Blonde in der vorderen Pult-Reihe, soll wieder zu haben sein:- )
Nämlich: Man lernt (auswendig), |man| |macht| |das| |so|. Aber *warum* (!) man es so (Variante rechts im Schaubild 3) oder so (Variante links im Schaubild 3) machen soll: Fehlanzeige. Ein Physikerkumpel von wir völlig schockte es und entsetzte sich wg. des Fibu-Lehrbuchs "Bankbuchführung" von Grill et al: Alles wird nur eingetrichtert, ohne tiefere Zusammenhänge zu beleuchten, zu (er)klären. Bspw: Soll nun eine Bank die Rechnung Goldlieferanten an sie gemäß Variante rechts *oder* links verbuchen!?. Ich bin natürlich für Variante links die keine "Monetonen" benötigt und mit dem Prinzip von Ockham's Rasiermesser in Einklang steht. Wo und wie soll z.B. eine Bank ihre "Goldbestände" ausweisen? Unter dem Strich - also unter der Bilanz: 103'034'560g vermuteter, unterstellter, zukünftiger Handelswert: so und so viele Euro
Die Axon AG war vermutlich gar nicht begeistert, als sie nach dem
*allerersten* Geschäftsjahr durch das Buchen des Lagerbestandes im Wert
von X, ihren steuerbaren(!) Gewinn um X anhob bzw. gesetzlich anheben
musste.
Das verstehe ich überhaupt nicht. Lagerbestand/Wareneingang ist
grundsätzlich kein Ertrag und kann somit nicht erfolgs- und steuerwirksam
verbucht werden. Lagereingänge werden als Aktivtausch "Kasse bzw.
Bankkonto an Warenlager/-eingang" gebucht.
Nun müsstest es Du verstehen, hoffe ich von Herzen.
Freundlicher Gruß
Liated