Anmerkungen

Ashitaka, Mittwoch, 28.01.2015, 12:41 (vor 3564 Tagen) @ Beo213662 Views

__ 1) Den Geldverbindlichkeiten der GBanken gegenüber ihren Kunden
entsprechen gleich hohe Geldforderungen der Bankkunden gegen ihrer Hausbank
(Aktivseite der Kundenbilanz).

Entsprechend gleich hohe Guthaben, keine Forderungen. Bankguthaben stellen keine Forderungen dar, dürfen so auch nirgendwo bilanziell so zugeordnet werden.

Hier bestehen in der Tat direkt verbundene
monetäre "Guthaben-Schulden-Paare".

Exakt.

Per Saldo ergibt dies eine Null.

Wobei betont werden muss, das dieser Saldo ein niemals umsetzbarer Gedanke bleibt. Er ist jedoch wichtig, um die Herkunft zu verstehen.

__ 2) Den Geldverbindlichkeiten der GBanken gegenüber der ZB
entsprechen gleich hohe Geldforderungen der ZB gegen die Banken (Aktivseite
der BuBa).

Kein MFI hat Geldverbindlichkeiten gegenüber der Zentralbank. Wenn du dir die Bilanzen der Geschäftsbanken/Kreditinstitute ansiehst, dann wirst du feststellen, dass es ausschließlich Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Kunden sind, die passiviert werden.

Auch hier sehen wir eindeutig verbundene monetäre
"Guthaben-Schulden-Paare".Auch hier ergibt das Saldo (in der VoWi) eine
Null.

Das ist nicht richtig.

Paul C. Martin dazu in der Sammlung: "Die Notenbank vergibt also keine Kredite an Kreditinstitute, sondern sie verwandelt vorübergehend bereits vorhandene Kredite (Wechsel, Lombardpapiere) in Banknoten. <...> Dem eben geschilderten Tatbestand ist es zu verdanken, dass die Geschäftsbanken ihrerseits nirgends eine Verbindlichkeit gegen die Notenbank verbuchen und auch gar nicht können, da sie diese nicht haben."

Ich habe noch keine Bilanz einer Geschäftsbank gesehen, in der eine Verbindlichkeit gegenüber der EZB verbucht wurde. Kannst du mir eine zeigen?

__ 3) Dem ZBGeld auf der Aktivseite der GBanken (Bargeld & ZB-Guthaben)
entsprechen gleich hohe Verbindlichkeiten der ZB gegenüber den Banken
(Passivseite der ZB), die nicht-monetärer Natur sind;

Die Verbindlichkeiten der Zentralbank beruhen auf den Rückübertragungsverpflichtungen der notenbankfähigen Sicherheiten aus geldpolitischen Operationen.

Die BuBa schuldet den GBanken doch kein GELD!

Nein, sie schuldet kein Geld. Sie muss nur die Sicherheiten rück übertragen und passiviert in entsprechender Summe Verbindlichkeiten (Rückübertragungsverpflichtungen).

Das Netto-Geldvermögen in der VoWi setzt sich aus allen Geldforderungen,
allen Geldverbindlichkeiten und dem Zentralbankgeld (in Bar & Giral)
zusammen. Allen Geldforderungen entsprechen immer Geldverbindlichkeiten in
gleicher Höhe, und umgekehrt; andere gibt es nicht. Ergo: Das ZBGeld
ist immer sog. Netto-Geldvermögen in jeder VoWi
.

Einen solchen Saldo gibt es nur gedanklich. Tatsächlich entspricht die Summe des Zentralbankgeldes immer einer Schuldsumme (der Summe der hinterlegten Titel). Ohne Schulden, kein Zentralbankgeld (Geld).

Bei der ZB können sich auf der Aktivseite grundsätzlich weder eigene
Noten (der ZB) noch GB-Guthaben befinden, nicht ein Cent. Dir fehlen
völlig die Grundlagenkenntnisse über das heutige Geldsystem.

Es sind auch nicht die Noten bzw. Münzen selbst, die aktivisch bilanziert werden, sondern die Vermögenswerte aus den Beurkundungen des passivierten Zentralbankgeldes.

Ashitaka

--
Der Ursprung aller Macht ist das Wort. Das gesprochene Wort als
Quell jeglicher Ordnung. Wer das Wort neu ordnet, der versteht wie
die Welt im Innersten funktioniert.


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