Ein Missverständnis ..

Beo2, NRW Witten, Samstag, 24.01.2015, 21:33 (vor 3568 Tagen) @ azur14331 Views

Hi azur!

Nachtrag: In Österreich ist so bereits 200 Jahre gesetzlich ausgewiesen: "Das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) ist die 1812 in Kraft getretene und auch heute noch geltende wichtigste Kodifikation des Zivilrechts in Österreich und ist damit auch das älteste gültige Gesetzbuch des deutschen Rechtskreises."

http://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeines_b%C3%BCrgerliches_Gesetzbuch

(interessant in Vielem)
Siehe: § 983 ABGB Darlehensvertrag [...]
§ 988 ABGB Kreditvertrag [...]

Lieber @azur, es liegt zwischen uns beiden ein Missverständnis vor:

Ich möchte mit Dir gewisse Phänomene der Volkswirtschaft, so z.B. das Geldsystem, diskutieren und keine Paragraphen aus dem Gesetzbuch. Hinweise auf Paragraphen sind zwar gewiss nützlich und hilfreich, damit die eigene Wort-/Begriffswahl gegebenenfalls verbessert werden kann (um auch den Juristen etwas entgegen zu kommen), aber es darf nicht dazu ausarten, dass die ursprüngliche Fragestellung dabei völlig verloren geht. Ich bin kein Jurist (und nicht einmal ein studierter Ökonom) und beabsichtige deshalb nicht, mit Dir über die richtige Auslegung der Paragraphen eines Gesetzbuchs zu streiten. Ich ziehe deine Belehrung aber durchaus in Betracht.

In zahlreichen Jahren meiner Diskussionen über Volkswirtschaft wurde immer schnell eine Einigung darüber erzielt, einfach der effektiven Verständigung und Diskussion wegen, dass zwischen einem Kredit und einem Darlehen die folgende Unterscheidung gemacht werden solle:

Kreditvergabe = bedeutet eine Geldschöpfung/-erzeugung zugunsten eines Kreditnehmers, eine Erhöhung der momentanen Geldmenge, eine Monetarisierung eines Pfands mit neuem Zahlungsmittel, welches vorher nirgendwo vorhanden war. Kredittilgung bedeutet dementsprechend eine restlose Vernichtung bzw. Ausbuchung der reinen Kreditsumme, ohne den Zins, aus dem System, was zu einer Verminderung der momentan vorhandenen Geldmenge führt.

Darlehen = bedeutet das Weiterverleihen von bereits vorhandenen Zahlungsmitteln (Geld) - meinetwegen: eine Kredit- oder Kapital-Vermittlung - welches der Darlehensgeber seinerseits von Irgendjemandem vorher bezogen hatte (wie auch immer). Hierbei wird die Geldmenge also nicht verändert; ebenso bei der Darlehenstilgung.

Falls Du dich auf diese Unterscheidung pragmatischerweise nicht einlassen kannst, können wir beide das heutige Geldsystem nicht miteinander diskutieren .. es sei denn, Du schlägst eine andere unkomplizierte Begrifflichkeit für das von mir Gemeinte vor. Ich wünsche mir, wir könnten damit unseren Streit zügig beenden und uns wieder der Volkswirtschaft zuwenden.

Mit Gruß, Beo2


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