Alles für die Katz'
Sali Beo2
Ich bedaure das sehr, aber ich sehe keine tragfähige Grundlage, die mich motivieren würde, weiter zu machen.
Es gibt keine Netto-Forderung(*) der keine Netto-Verbindlichkeit(*) gegenüber steht. Auch nicht bei einer ZB und ihrem Kundenkreis. X-mal angeführtes Beispiel: Barkredit einer KB=Kantonalbank (ZB des Kantons) an Firma K. Atz AG vor 200 Jahren. Ergibt je bei Beiden eine *brutto* Bilanz-Verlängerung um X, die *netto* null beträgt.
(*) Im Sinne der BWL. In Sinne von Gugus-dada, Batwoman oder Troubadix, interessiert mich nicht.
Eine Bank kann eingekauftes Gold gewiss als Aktiva verbuchen,
selbstverständlich zum Einkaufspreis. Beim Kauf macht sie einen
Aktivtausch gegen Kasse/Bankkonto. Zum Ende jedes Jahres (wg.
Bilanzierungsvorschrift) macht sie eine Wertberichtigung zum momentanen
Handelswert; die Differenz verbucht sie als Ertrag bzw. als Aufwand. Das
scheint Dir nicht bekannt zu sein.
Die Axon AG war vermutlich gar nicht begeistert, als sie nach dem
*allerersten* Geschäftsjahr durch das Buchen des Lagerbestandes im
Wert von X, ihren steuerbaren(!) Gewinn um X anhob bzw. gesetzlich
anheben.
Da bleibe ich skeptisch. Es ist m.M.n. nicht das übliche Verfahren im
Einzelhandel in DE, dass keine Lagerbestands'konten geführt werden
aller Wareneinkauf direkt in ein Aufwandskonto geht. Ich werde mich sicher
im Laden noch erkundigen.
Du hast den Punkt m.E. nicht richtig verstanden. Beide Varianten ergeben im Wareneinkauf *und* dessen Bewertung per Ende Jahr sowieso dasselbe Resultat: (Meine) Variante rechts im 3. Schaubild in *einem* Schritt. (Deine) Variante links im 3. Schaubild in *vielen* -täglichen- Schritten. Es geht nicht darum, welche häufiger vorkomme oder „besser“ sei. Sondern darum, beide Varianten verstossen gegen das scharfe Tatsachenprinzip (aka Realisationsprinzip), weil unverkaufte Waren bewertet und in der Bilanz ausgewiesen werden (müssen). Beipiel: Jede Schweizer Bank muss zwar heute von Gesetzes wegen ihre Goldbestände bzw. deren (Ver)käufe auch in Gramm erfassen und per Ende per Saldo in ihrer Bilanz CHF bewertet ausweisen. Schon morgen könnte die Vorschrift geändert werden und gelten, diesen Saldo ausserbilanziell auszuweisen. Nämlich unter dem Strich- also unter der Bilanz.
Ciao, freundlicher Gruss
Liated