Alte Quellen wie eigene neue vorlegen
Hallo Beo,
es ist auch ein gewisser "Style" eine vorgelegte Quelle dann so zu benutzen, als würde sie neu von einem selbst kommen.
Einfach Suchfunktion benutzen: http://www.dasgelbeforum.net/search.php?search=%22http%3A%2F%2Fde.wikipedia.org%2Fwiki%...
Und auch Dir hatte ich gerade, klar erkenntlich vor allem auch wegen diesem Satz, diese Quelle vorgelegt: http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=337964
Und nun bringst Du sie, wie ein neues Argument?
Und deshalb kann ein Geldschein eben kein Inhaberwertpapier sein.
Dazu Wikipedia:
http://de.wikipedia.org/wiki/Geld#Rechtliches_zum_Geld"Nach deutschem Recht wird Geld den Inhaberpapieren gleichgestellt (§
935 Abs. 2 BGB). Das bedeutet, dass Geld gutgläubig sogar dann noch
erworben werden kann, wenn es dem rechtmäßigen Eigentümer gestohlen
wurde, verloren gegangen oder sonst abhandengekommen ist. Für andere
bewegliche Sachen gilt das nicht (§ 935 Abs. 1 BGB), weil bei Geld und
Inhaberpapieren deren Verkehrsfähigkeit nicht eingeschränkt werden
soll."
Ja, das habe ich doch die ganze Zeit (auch schon vor Deiner Zeit hier) erläutert, warum das so ist.
Insofern fragt sich, was das soll:
Ich finde, damit ist die Streitfrage entschieden ..
Das hoffe ich doch. Geld ist eben Inhaberpapieren nur gleichgestellt.
Es gibt eben keine zugrundeliegende Forderung.
und Du hast leider
"ein Problem".
Bist Du Dir sicher?
[[Kopfschüttelsmiley ]]
Viele freundliche Grüße
azur
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