@Ashitaka: Naive Fragen
> Geh zur Bank, beantrage 100.000 Euro Kredit. Dein Kreditinstitut wird nach Vertragsabschluss den Kredititel + Besicherung mit entsprechendem Beleihungswert bei der Zentralbank hinterlegen. Damit erhält sie eine entsprechende Summe ZBG (Geld durch geldpolitische Operation). Du kannst dein Guthaben (kein Geld) am Schalter nun einlösen und bekommst dafür Eurobanknoten (Beurkundungen des ZBG) über insgesamt 100.000 Euro ausgezahlt. Verbrenne diese nun. Dein Kreditinstitut bucht deshalb ganz sicher nicht die Forderung aus dem Kreditvertrag aus. Und auch die Zentralbank besteht weiterhin auf Einhaltung des Vertrags; d.h. zum Rückübertragungsstichtag müssen 100.000 Euro seitens des Kreditinstituts an die Zentralbank gezahlt werden.
Die 100.000 Euro sind leider verbrannt. Es gibt im ganzen System nur noch deren Buchungen, mit denen lässt sich der Kredit allerdings nicht tilgen. Wie geht es weiter?
> Das Geld verschwindet nicht, da das Schuldverhältnis fortbesteht.
Falls das Geld - als Schuldentilgungsmittel - noch vorhanden wäre, auf welche Weise käme dann der Kreditnehmer (wieder) in seinen Besitz?
Ersetzt ihm die ZB einfach die verbrannten Scheine oder bucht ihm ein äquivalentes Guthaben auf das Konto?
In meiner Welt führt der Verlust der Zahlungsmittel zu einem Domino-Effekt: erst geht der Kreditnehmer Pleite, dann seine Bank, und schließlich die ZB.
Was passiert in Deiner Welt, sobald die Kredite (KN - GB, GB - ZB) fällig werden?
Werden sie bedient? Wenn ja: womit?