Nochmal anders gefangfragt:

Ashitaka, Freitag, 23.01.2015, 16:30 (vor 3569 Tagen) @ azur14605 Views

Du hast die Fangfragen 1 und 2 nicht beantwortet, sondern umschrieben. Ein einfaches Ja oder Nein bitte.

Ich versuch es anders:

Wir dürfen den Begriff "Recht" durch den Begriff "Befugnis" ersetzen.

"Eine konkrete Befugnis, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen."

1. Ist die Befugnis nun dasselbe, wie das "Verlangen des Tun oder Unterlassen" vom Verpflichteten (der Anspruch)?

2. Oder erwächst der Anspruch (das Verlangenkönnen) nicht vielmehr erst dadurch, das man befugt ist?

3. Wie kann die Befugnis zum Verlangen (Recht) zugleich das Verlangen (der Anspruch) sein?

--
Der Ursprung aller Macht ist das Wort. Das gesprochene Wort als
Quell jeglicher Ordnung. Wer das Wort neu ordnet, der versteht wie
die Welt im Innersten funktioniert.


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