pecunia

QuerDenker, Donnerstag, 29.01.2015, 13:44 (vor 3563 Tagen) @ azur13467 Views

Hallo azur,

es geht um 'pecunia .. non olet'.

Ebenso aktuell wie vor rund 2000 Jahren, wie auch 'panem et circenses' und 'divide et impera' u.v.m..

Und das trotz eines 'tempus fugit' (lat.) bzw. 'panta rhei' (gr.)
Wobei das lat. 'fugit' ja auch immer 'Flucht' impliziert... [[zwinker]]

Gerne hole ich etwas weiter aus:

Der Machthaber kann etwas verbindlich erklären.

Sogar im Märchen - engl. 'fairy tale' impliziert sicher 'fair'='gerecht' und nicht 'fair' wie 'Jahrmarkt'/'Messe'/.. wo es oft 'unfair' zugeht.... - stand ebendieser aber irgendwann 'ohne Kleider da' [[zwinker]]

Er erklärt also 'ges. Zahlungsmittel' - also früher DEM jetzt EUR...

Nur, dass die BuBa eben hier nicht mehr das 'Vermögen' - Doppelsinn: weder 'Können' noch 'Gegenwert'/'Deckung'/... - zum 'Herausgabe' (vulgo: 'Selbstdrucken') innehat!

Er hat, wie man denglisch sagt: Die Power.

Aber nur solange im man diese auch 'abnimmt', anstatt 'sie ihm abzunehmen'... [[zwinker]]

(und der Rechtskundige, also der das Recht zu verstehen und anzuwenden
lernte, kann etwas erklären im Sinne von erläutern)

Gibt der RK im Allgemeinen nicht nur die Meinung der o.g. 'Macht' wieder?

Denn beispielsweise ist ja Zulassungsvoraussetzung zum Rechtsanwalt und Richter identisch.
Genauer ist doch sogar das Privileg als Richter (bzw. Staatsanwalt?) tätig werden zu dürfen, auch die Grundvoraussetzung, um überhauptt als Rechtanwalt zugelassen zu werden... - Zuständig ist hier eine 'Kammer', deren formale Aufsicht (und damit Kontrolle auch über Rechtsanwälte) ebenfalls nicht auf eine wirkliche Einflußmöglichkeit durch Mandanten (die z.B. eine Rüge gegen einen RA durchsetzen wollen) ausgelegt ist.

Ein Rechtsanwalt hat also zunächst im Studium nur das Vertreten des Rechts (='Macht') zu erlernen - sonst erhält er keine Zulassung - und das Vertreten von Rechten (im Sinne von Interessen) von Mandanten ist dann - sofern das Studium hier, wie meist endet - nicht mehr Inhalt der Studiums

Theoretischer Ausblick:
Bricht also nicht mit einem 'Reflektieren' im Sinne des Hinterfragens von Diktaten bzw. Dogmen auch die Macht? Und haben wir nicht 'sowas' auch in den kürzlichen 'colorful revolutions' - z.B. in Nordafrika - gesehen?
Und natürlich auch vor grob 200 Jahren in Frankreich usw.?

Um es in Deinen 'termini' auszudrücken:
Ist nicht jede 'Norm' (vulgo: 'Gesetz'), welche man sich von denen, die Du 'Rechtskundige' nennst, 'erklären' lassen muß, nicht schon ein fundmentaler Widerspruch zur 'Normenklarheit' und 'Rechtssicherheit' im GG usw.?

Wozu benötigt theoretisch ein diese Normenklarheit usw. erfüllendes Rechtsystem denn überhaupt sog. Kommentare? Doch wohl nur, weil die Normen/Gesetze eben nicht klar (im Sinne von (auch mathematisch-logisch) 'eineindeutig') formuliert sind, oder? Denn diese Kommentare werden ja in der Regel als 'Musterinterpretation' in der Folge sogar inhaltlich über den 'grundgesetzlich' eindeutigen Originaltext gestellt, oder?


Zurück zum '.. non olet':
Muß man nicht von Seiten der 'Validität' ('pecunia') mit Aufgabe der BuBa-Aufgaben und BuBa-Privilegien usw. (bzw. Übergabe an EZB) eben genau die 'Macht des Vermögens' seitens der Bundesregierung als aufgegeben sehen?

Ein Frage an Dich: Was nützt Dir diese Diskussion oder meine
Erklärungen?

Grundlage jeder Diskussion ist doch, dass beide Seiten offen auch über die Argumente des Anderen nachdenken... [[top]]

Grüße

Querdenker

--
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