Es fehlt Dir schlicht am Vermögen - Ein Anspruch rührt nicht aus einem Zahlungsmittel!! Euro ist kein Geld?!

azur, Mittwoch, 28.01.2015, 21:38 (vor 3564 Tagen) @ Ashitaka13675 Views
bearbeitet von unbekannt, Mittwoch, 28.01.2015, 21:49

Subjektive Rechte - welche im Privatrecht, wie Du hoffentlich erkannt
hast, neben Ansprüchen auch z. B. Gestaltungsrechte sind, und es gibt

auch

weitere - rühren eben nicht aus der Banknote, sondern aus Gesetz.

> Ich erklärte bereits, dass subjektive Rechte aus der Rechtsordnung

abgeleitet werden.

[[euklid]]

Du kannst rein gar nichts erklären.

Weder im Sinne einem Gesetzgeber, der erklärt was sein soll (der vermag, im Gegensatz zu Dir - hat das entsprechende Vermögen), noch einem Rechtskundigen (ebenso).

Was Du Dir ausdenkst, ist in aller Regel nur zusammengereimt, weil nicht erlernt und nicht verstanden. Trotz zig Erklärunghsversuchen hältst Du halsstarrig an völlig wirklichkeitsfremden Ideen.

Nicht einmal die einfachsten Begriffe kannst Du fehlerfrei präsentieren.

Durch den Besitz einer Eurobanknote erlangt das Subjekt
Rechtsmacht (die Befugnis verlangen zu können).

FALSCH!

Das Recht (hört endlich auf mit dem falschen Verwenden von Befugnis) etwas verlangen zu können stammt aus Rechtsgeschäft und/oder aus Gesetz.

Durch den Besitz einer
Eurobanknote wird nicht bereits ein Verlangenkönnen (Anspruch) begründet,

Man könnte Hoffnung schöpfen, aber es kommt gleich wieder ein Riesenfehler:

sondern das Subjekt erhält nur die Befugnis (d.h. das aus der
Rechtsordnung abgeleitete subjektive Recht ist entstanden).

Ashitaka fuhrwerkt wieder wild mit unverstandenen Fachbegriffen!

sondern später
(immer) Ansprüche gegen andere Subjekte erschaffen können.

Schmaarn! Ansprüche entstehen aus Rechtsgeschäft und/oder Gesetz, sobald die Tatbstandvorausssetzungen vorliegen.

Das Geld gibt keine Bedungnis. Wenn in einem Gesetz z. B. bestimmt ist, dass bestimmte Brände mit einem bestimmten Mittel zu bekämpfen sind, dann ist es nur ein Mittel. Wenn bestimmt wurde, dass nur bestimmte Leute bestimmte Fortbewegungs-Mittel benutzen können, dann bestimmt das die Mittel.

Zahlungs-Mittel.

Es ist keine Befugnis zu irgend was.

Nur weil Du Dir das zusammenreimst, ist es doch nicht richtig, sondern abgrundtief falsch.
Es ist peinlich, was Du hier machst.


Nein, da wird kein späterer Anspruch darauf begründet. Du kannst mit
Geld lediglich Geldschuld, also Zahlungspflichten erfüllen.


Natürlich

[[euklid]]

Und das weißt Du woher?

wird erst später ein Anspruch


Nein, nein, nein - das ist falsch.

("hat ein Gläubiger als
Zahlungsmittel zu akzeptieren" = Verlangenkönnen begründet.

AUA FALSCH!!!

Der
Gläubiger ist zur Akzeptanz gesetzlich verpflichtet.

Des Zahlungsmittels, aber nicht des Anspruchs!

Ein Anspruch rührt nicht aus einem Zahlungsmittel!!!

Keinerlei Ahnung vom Zivilrecht (und Jura überhaupt) und dann solche Fehlinformationen verbreiten wollen.

Man könnte, was kaum vorkommen wird, Ansprüche aus Annahmeverzug

haben.

Siehe Annahmeverzug und siehe Hinterlegung, die Leistungsbefreiend

wirken

können, eben ein Surrogart zur eigentlichen Erfüllung darstellen.


Raus aus dem Helikopter Azur, bleib beim Thema.

Das sagt jemand mit tief mangelhaften Wissen wie Du?

Du solltest mal dankbar sein, dass jemand gerade biegt, was Du hier 'verbrichst'.

Tut wie ein Lehrer und hat noch nicht einmal den Stoff von einem Monat Jurastudium ansatzweise verstanden

Diese Rechte (hört auf mit Befugnissen an dieser Stelle: Es ist kein
Kaperbrief oder Ausweis, wobei diese auch nur Rechte ausweisen, die

anders

begründet sind!) rühren aus Gesetz und nicht aus Bargeld.


Jedes subjektive Recht rührt aus der Rechtsordnung, d.h. die Rechtsmacht
eines Subjektes wird immer aus der Rechtsordnung abgeleitet.

Binse!

Die
Eurobanknote verbrieft diese Ableitung (das subjektive Recht).

Nein, nein, und nochmals nein: Eine Banknote verbrieft kein subjektives Recht!!!

Das was Du behauptest ist falsch und rechtliche systemwidrig - sowie überflüssig. Es ist alles genau und gut geregelt, aber Du meinst den Stein des Weisen gefunden zu haben.

Durch den
Besitz einer Eurobanknote ist eine Person immer befugt


Nein!!!

(hat die
Rechtsmacht),

Nein, aus Bargeld hat man keine "Rechtsmacht"!!!

Die hat man aus Gesetz.

die Akzeptanz der Eurobanknote als Zahlungsmittel zu
verlangen.

Schwerer Unfug!

Es ist doch nicht zum Aushalten: Dieses Recht rührt doch ganz klar aus § 14 I S. 2 BBankG.

Kannst Du nicht lesen, oder was ist mit Dir los?

Das ist doch nun so sehr einfach, dass man es doch leicht findet:
http://www.gesetze-im-internet.de/bbankg/__14.html
"Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte

gesetzliche

Zahlungsmittel."
Und darauf nimmt man dann auch in den Zivilrechtskommentaren, und wo

immer

es um Bezahlung geht, Bezug. Und das reicht auch. Da muss man sich

nichts

zusammenreimen.


Nein Azur,

[[euklid]] [[euklid]]

Haha, Du willst mich belehren?

Das ist doch schwere Narretei!

das soll nach deiner Überzeugung reichen.


Das gilt und steht in den Kommentaren zu Zahlungen, die Du nattürlich nicht kennst und was Du nicht widerlegen kannst.

Es ist doch jedem
klar,

Dir ist jedenfalls rein gar nichts klar.

Du phantasierst Dir lauter fehlerhafte Dinge zurecht.

dass es eine Ableitung des Rechts, d.h. die Befugnis des Subjekts
bedarf. Das Gesetz alleine reicht nicht aus.

WAS ?!!!

Oh Mann, dem ist echt nicht zu helfen. Rechtsmacht stammt aus Gesetz.

Natürlich muss man es noch geltend machen usw.

Und ein Subjekt alleine reicht
auch nicht aus.

Verschon uns mit solchen Unfug!

Geh doch bitte ohne ein verbrieftes Recht (Eurobanknote)

Die ist kein verbrieftes Recht!

Kann es nicht sein, wie zig mal erklärt, und ist es auch nicht.

zum Bäcker und versuche ihm gegenüber ein Verlangenkönnen (deinen
Anspruch ihm gegenüber auf Akzeptanz deiner Taschentücher als
Zahlungsmittel) zu begründen.

Das so völlig falsch und verdreht.

Schon in den ersten Stunden Zivilrecht, von denen Du nicht eine Minute abhsolviert hast, lernt man:

Kauf (bein Bäcker)

Dabei wird Vertrag geschlossen nach § 433 BGB.

Daraus rühren die Ansprüche, auf Verschaffung und Übereingung der Ware (Anspruch) gegen Bezahlung (Anspruch)
.

Die Erfüllung der Bezahlpflicht haben wir zig Mal durchgekaut. Der Bäcker kann sich der Bezahlung mit dem Euro nicht verweigern, weil es § 14 BBankG gibt!

Der Bäcker wird dich fragen, was du
eigentlich von ihm willst und du hüpfst nach Hause.

Immer schön mit den Gedanken im Leben bleiben, Azur.

Das von Dir!

[[euklid]]

Die Rechtswirklichkeit kennst Du doch nicht einmal im Ansatz (Fachbegriff: Schau nach!)

Dieses Recht verbrieft die in deiner Hand gehaltene Eurobanknote.


Unfug.

Die Banknote verbrieft kein Recht.


Dann wisch dir damit bitte gleich den Popo ab.

Und nun noch kleinkindliche Fäkalsprache.

Das passt!

Es ist zudem abstossend.

Siehe noch einmal, was Verbriefung ist. Dabei werden Rechte verbrieft.

Aus

der Banknote rührt kein Recht, das hier ja nur ein Anspruch als

Gegenstand

einer Forderung sein könnte. Aber es gibt keinen eigentlichen Anspruch
gegegen irgendwen, aus der Banknote.


Azur besitzt eine Eurobanknote über 10 GE. Um die Begründung eines
Anspruchs (Verlangenkönnen)

Wüst falsch - daraus rüht kein Anspruch. Ansprüche rühren aus Rechtsgeschäft oder Gesetz!

geht es mangels einer sofort und eindeutig
verpflichteten Person nicht. Das Recht aus der Eurobanknote ist


Es gibt kein Recht aus diesem Zahlungsmittel, sondern eines aus Gesetz!

nicht der
Anspruch gegen eine Person, sondern die Befugnis (Rechtsmacht = subjektives
Recht), einen solchen Anspruch begründen zu können (zukünftig die
Akzeptanz als Zahlungsmittel zu verlangen).


Du kannst es zig Mal wiederholen: Es ist und bleibt Unfug!

Wenn es
anders wäre, würdest du dir mit der Eurobanknote deinen Arsch

abwischen.

Wie meinen?!


Eurobanknote aus der Tasche ziehen, Popo wie mit Klopapier abwischen.

Das ist Dein Niveau, oder Ashitaka?!

Wenn
die Eurobanknote dich zu nichts befähigt (dir keine Befugnis / Rechtsmacht
verbrieft), dann darfst du dir damit selbstverständlich den Popo
abwischen.


Hast Du es noch immer nicht gerafft?

Man kann mit dem zahlungsmittel bezahlen.

Was willst Du denn noch?!

Dafür ist es doch da.

Und so wird es ständig benutzt.

Geld ist nicht dafür da subjektive Rechte zu schaffen (das kann nur

einem

Laien so vorgeistern, weil er sich nicht mit den Bedeutungen der von

ihm

passend empfundenen Fachbegriffe, und vor allem nicht mit dem System

des

Rechts, auskennt), sondern Zahlungspflichten zu erfüllen.


Du musst verstehen,

Nee, muss ich eben nicht.

Du musst, wenn Du verstehen willst, erst mal nachlesen und lernen, ehe Du darüber Auskunft geben kannst.

> dass die Eurobanknote (diese Urkunde) kein Geld ist,

Oh man, es ist sinnlos!

Und nun kommt er wieder zu diesem anderen Unfug, der zig Mal widerlegt wurde:

sondern Geld (=Schuldverhältnis) beurkundet.

Nein, Eurobargeld beurkundet kein Schuldverhältnis, das es auch nicht gibt.

Es gibt dabei weder Gläubiger, noch vereinbarte Leitung, noch Schuldner!


Die ausführliche Durchleuchtung und Erklärung klappt dank deiner
Mithilfe doch wunderbar. Das ist deine Aufgabe, falls du es noch nicht
bemerkt hast.


Ja, einem absoluten Fachunkundigen hinterherräumen, bei dem Mist den er verzapft!

Du willst es nicht lernen und verstehen!

Wie kann man nur so verstiegen sein in völlig wirklichkeitsfremde Phantasieen!

Abschließend: Du hast quasi noch nie gezeigt, dass Du auch nur in den simpelsten Dingen diesbezüglich Wissen hast.

Es seien alle gewarnt.

Wenn er nicht mal weiß, wozu Geld benutzen, wenn seine Phantasien nicht mit Recht und Gesetz übereinstimmen...

[[trost]]

Du hast mal erzählt, Du kennst doch ein paar Juristen. Die schicken Dich sicher immer zum Frisör, oder? "Erzähl das Deinem Frisör!" und verschone ernsthafte Debatten! Das was Du machst ist wie Desinformation (*).

Wenn Du beweisen wolltest, dass Du es wirklich nicht kannst, dann: q. e. d.

*) will Ashitaka so das System stabilisieren, in dem er versucht zu verwirren?

So aber schadet er aller sinnvollen Debatte.

--
ENJOY WEALTH
(Groß-Leucht-Reklame am Gebäude Lehmann-Brothers/NY)

Meide das Destruktive - suche das Konstruktive.


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