Hallo Beo

azur, Sonntag, 25.01.2015, 02:23 (vor 3568 Tagen) @ Beo214290 Views

Hallo Beo2,

hierzu:


Ich möchte mit Dir gewisse Phänomene der Volkswirtschaft, so z.B. das
Geldsystem, diskutieren und keine Paragraphen aus dem Gesetzbuch. Hinweise
auf Paragraphen sind zwar gewiss nützlich und hilfreich, damit die eigene
Wort-/Begriffswahl gegebenenfalls verbessert werden kann (um auch den
Juristen etwas entgegen zu kommen), aber es darf nicht dazu ausarten, dass
die ursprüngliche Fragestellung dabei völlig verloren geht.

Darf ich Dich zitieren: "Du verwechselst Kredit mit Darlehen"

Das aber ist, wie gezeigt, eben nicht möglich, das ein Kredit einer Geldschuld immer auf einem Darlehn beruht. Hättest Du es gewusst, hättest Du das so nicht gesagt.

Aber Du sagst ja nun auch, dass es hilfreich ist, wenn man die Begrifflichkeiten genauer kennt.

Du weißt also auch, auf Grund welcher Rechtsgrund eine Bank klagen würde, wen eine Hauptleistungsverpflichtung aus einem Kreditvertrag nicht eingehalten wird?

Das übrigens auch, wenn die Bank sich von einer anderen Stelle Kapital in auf Grund eines Kredites verschafft.

Es wäre Dir nun vor allem wichtig die Geldschöpfung per Kredit zu klären - und zwar volkswirtschaftlich. Das wird hier immer weiter diskutiert.

Als Jurist kann ich nicht mit Vielem dienen, aber dem, was dazu gilt und damit auch in der Volkswirtschaft wirkt:
http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Systemtheorie_Luhmann_b.png

Die Kreditwirtschaft jedenfalls schätzt den § 488 BGB, der Dir nicht geläufig war - sieh die Rechtsprechung unten (es könnte ja auch sein, dass Du es wieder als Privatmeinung abtun wolltest): http://dejure.org/gesetze/BGB/488.html

Und die ist Teil der Volkswirtschaft: http://de.wikipedia.org/wiki/Makro%C3%B6konomie

Diesbezüglich vermutlich ein ganz entscheidender.

Viele freundliche Grüße

azur

--
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